Sitzung vom 8. Oktober 2020

Geschäftsführungsvertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgiens VoG

1. Beschlussfassung:

Die Regierung billigt den Entwurf des Geschäftsführungsvertrages 2021 - 2024 zwischen der Regierung und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgiens VoG (WFG).

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird beauftragt, dem Parlament den Geschäftsführungsvertrag zur Genehmigung vorzulegen.

2. Erläuterungen:

Vorliegender Geschäftsführungsvertrag beschreibt einerseits die von der WFG zu erbringenden Leistungen, deren Evaluierung sowie bestimmte Organisations-voraussetzungen und andererseits die von der Regierung im Geltungszeitraum zugesagten Finanzmittel, deren Aufteilung und deren Zahlungsmodalitäten.

Die Aufgaben der WFG sind in folgende Kernbereiche gegliedert.

2.1. Dienstleistungen für Unternehmen,

Die Dienstleistungen an Unternehmen gehören zu den Ursprungsaufgaben der WFG und werden unter dem Dachnamen „Xistence“ angeboten. Ziel ist es, durch eine gezielte Gründungsberatung sowie Begleitung von Personen, die sich selbständig machen möchten, die Existenzgründung in Ostbelgien zu fördern und den Unternehmen - auch über die kritische Phase der Existenzgründung hinaus - ein kompetenter Ansprechpartner zu sein. Neben der intensiven Projektvorbereitung (Entwicklung/Ausarbeitung der Gründungsidee, Aufstellung des Businessplans) informiert die WFG auch zu den gesetzlichen Vorschriften, notwendigen Formalitäten und Genehmigungen und gibt Auskunft über bestehende öffentliche Finanzierungsinstrumente für Gründer.

Neben der Gründungsberatung ist es der WFG auch wichtig, dass durch ein gezieltes Angebot die Unternehmenssicherung und Bestandspflege gewährleistet wird und bestehende Betriebe bei unternehmensrelevanten Themen, Herausforderungen und Fragestellungen im Sinne einer positiven Entwicklung und Sicherung begleitet und unterstützt werden.

2.2. Regionalförderung

Die WFG unterstützt die Entwicklung der Region. Diese Entwicklung umfasst sowohl wirtschaftliche, soziale, kulturelle als auch ökologische Aspekte. Ziel ist es, die Entwicklungschancen der Region sowie die Lebensqualität der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern und eventuelle, regionale Ungleichgewichte abzubauen. Die Dienstleistungen richten sich dabei neben den Gemeinden auch an Vereinigungen und Organisationen, Betriebe und Privatpersonen. Dabei steht stets die Beteiligung aber auch die Vernetzung und Zusammenarbeit von / mit diesen öffentlichen und privaten Akteuren im Mittelpunkt.

2.3. Standortvermarktung.

Ziel des Standortmarketings ist es, die Region gezielt als attraktiven Wirtschaftsstandort und lebenswerte Region zu bewerben. Die standortbezogenen Stärken Ostbelgiens müssen in den Vordergrund gerückt werden, um ansässige Unternehmen durch attraktive Bedingungen in der Region zu halten und neue ansiedlungswillige Betriebe von diesem Standort zu überzeugen. Die Förderung und Vermarktung des Wirtschaftsraums sollen die wirtschaftliche Entwicklung der Region beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern.

3. Finanzielle Auswirkungen:

3.1. Zuschusshöhe

Zur Durchführung der im vorliegenden Geschäftsführungsvertrag definierten Aufgaben und Leistungen erhält die WFG im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen jährlichen Zuschuss.

Für die Vertragslaufzeit wird die Zuschusshöhe wie folgt festgelegt:

 

Haushaltsjahr

Zuschusshöhe

2021

578.000 €

2022

585.000 €

2023

592.000 €

2024

600.000 €

 

In dieser Dotation ist ein jährlicher Betrag von 2.000 € für die Senior Consulting (SC) Initiative sowie für die Vermarktung des Wirtschaftsstandorts enthalten.

Außerdem kann die Regierung nötigenfalls zusätzliche Ko-Finanzierungen von genehmigten europäischen Förderprojekten gewähren.

3.2 Auszahlungsmodalitäten

Vorgenannter jährlicher Zuschuss wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft [Organisationsbereich 30, Programm 23, Zuweisung 33.09] in monatlichen Zwölfteln ausgezahlt.

8.3 Annehmbare und nicht annehmbare Kosten - Abrechnung

Der jährliche Zuschuss dient insbesondere zur Deckung nachfolgender Kosten:

  • Personalkosten
  • Miete und Mietnebenkosten
  • Unterhalt
  • Stromkosten
  • Telefon- und Handykosten
  • Versicherungen
  • Buchhaltung/Sozialsekretariat
  • Büromaterial
  • Unterhalt und Reparaturkosten EDV
  • Portokosten
  • Publikationen
  • Honorarkosten
  • Leasing PKW
  • Fahrtkosten und Parktickets

Folgende nicht annehmbare Kosten dürfen in keinem Fall dem Zuschuss angerechnet werden:

  • Personal- und Funktionskosten, für die die WFG andere öffentliche Beteiligungen aus einem Zuständigkeitsbereich der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhält.

Zur Abrechnung der Ausgaben ist bis zum 31. Mai des Folgejahres eine Realabrechnung der annehmbaren Kosten einzureichen.

Sollten die effektiven annehmbaren Ausgaben den o. e. jährlichen Gesamtbetrag nicht erreichen, wird dieser Betrag nach Mitteilung durch den zuständigen Fachbereich mit einem monatlichen Vorschuss im folgenden Jahr verrechnet, bzw. von der WFG zurückgefordert. Die Übertragung von eventuellen Überschüssen des Zuschusses aus verschiedenen Zuschussjahren ist nicht gestattet.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 2. Oktober 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.