Sitzung vom 15. Oktober 2020

AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung: Antrag der VoG De bouche à oreille – Les 3 R

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG De Bouche à Oreille – les 3 R für die Laufzeit vom 1. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2024 eine projektgebundene AktiF-/AktiF PLUS- Stelle.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG De Bouche à Oreille – les 3 R (DBO) hat am 29. September 2020 einen vollständigen Antrag auf eine vollzeitige projektgebundene AktiF-Stelle eingereicht.

Die Arbeitnehmerin, die bis zum 30. Juni 2020 im Rahmen der Artikel 60 §7-Maßnahme beschäftigt war, soll ab dem 1. Dezember 2020 als Logistik- und technische Assistentin für die Abteilung Textil- und Haushaltswaren im Rahmen einer projektgebundenen AktiF-Stelle eingestellt werden.

Der Fachbereich Beschäftigung erachtet den Antrag nach Begutachtung als unterstützungswürdig und empfiehlt die Genehmigung der Stelle.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung der Stelle wird im Dezember 2020 den OB 30 PR 23 ZW 33.02 voraussichtlich mit 3.746,05 € (doppelter Zuschuss aufgrund der Corona-Maßnahmen) belasten.

In den Folgejahren wird diese Beschäftigungen jährlich jeweils mit maximal 21.636 € bezuschusst unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsgrundlagen.

4. Gutachten:

  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung vom 1. Oktober 2020 vor.
  • Es liegt ein Gutachten des Finanzinspektors vom 8. Oktober 2020 vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 20018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung;
  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung.