Sitzung vom 22. Oktober 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 28. April 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 28. April 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 28. April 2016 wurde der Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) verabschiedet. Dieser Erlass trat mit Wirkung vom 28. April 2016 in Kraft.

Frau Sabine Paul (CSC) und Frau Astrid Convents (Konföderation Bauchfach) treten zurück.

Zudem wird durch das Dekret vom 22. Juni 2020 über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2020 ein zusätzliches stimmberechtigtes Mitglied von überberuflichen Vereinigungen bestellt.

Nach Anwendung der gemäß Artikel 17 §2 Absatz 2 des Dekretes vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen und aufgrund des vorliegenden begründeten Antrags des IAWM vom 28. September 2020 möglichen Abweichung zu der „nicht mehr als 2/3 zu einem Geschlecht Zugehörigkeitsbestimmung“ werden folgende stimmberechtigte Mitglieder in den Verwaltungsrat des IAWM bestellt:

- Frau Viviane Leffin für die CSC;

- Herr Kurt Mertes für die Konföderation Bauchfach;

- Herr Volker Klinges für den Arbeitgeberverband in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (AVED).

Künftig werden vier weibliche und zwölf männliche stimmberechtigte Mitglieder dem Verwaltungsrat des IAWM angehören. Die Vertretung der CGSLB bleibt weiterhin vakant.

Die Abänderung tritt am Tag der Verabschiedung des vorliegenden Erlasses in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen