Sitzung vom 5. November 2020

Regierungsbeschluss zur Festlegung der Schwerpunktthemen für den Jugendstrategieplan 2021-2025

1. Beschlussfassung:

Die Regierung legt unter dem Titel „Jugend 2025+“ folgende Schwerpunkthemen für den Jugendstrategieplan 2021-2025 fest:

  • „Gesellschaftliche Beteiligung“
  • „Digitalisierung“
  • „Nachhaltige Gestaltung Ostbelgiens als Lebensraum“
  • „Emotionen und Selbstbild“

Die Themenschwerpunkte des Strategieplans werden dem Parlament zwecks Genehmigung weitergeleitet.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gesetzliche Grundlage

Artikel 4 des Jugenddekrets vom 6. Dezember 2011 bildet die Grundlage für den Jugendstrategieplan: „Die Regierung verabschiedet für jede Legislaturperiode einen fachübergreifenden Strategieplan, der sich aus Themenschwerpunkten, einer Auswertung und einem Aktionsplan zusammensetzt, und setzt diesen um. Er erfasst die Lebensräume junger Menschen auf Ebene der Deutschsprachigen Gemeinschaft und legt nähere Ziele und Aufgaben fest, die dazu beitragen, die Situation junger Menschen zu verbessern.“

GRUNDLAGEN FÜR DIE FESTLEGUNG DER THEMENSCHWERPUNKTE

Die Themenschwerpunkte für den Jugendstrategieplan wurden auf den folgenden Grundlagen erarbeitet.

Indikatoren und Monitoring (vgl. Jugendbericht 2018)

Basierend auf dem 2018 durchgeführten Jugendbericht, einer Studie über die Lebensrealität Jugendlicher und junger Erwachsener in Ostbelgien, kann eine Reihe von Empfehlungen für die weitere Forschung und das Monitoring von Jugendfragen entwickelt werden. Ein Monitoringsystem kann helfen, ein umfassendes Bild der Situation Jugendlicher und junger Erwachsener zu erstellen und Entwicklungen zu beobachten. Dies ist nicht nur sinnvoll, um beispielsweise Effekte von politischen Entscheidungen zu messen, sondern auch, um politische Antworten daraus abzuleiten.

Passende Indikatoren für Monitoringsysteme sollten vor allem auf Basis eines Strategieplans und der damit verbundenen Vision bestimmt werden. Da ein Strategieplan Ziele für einen gewissen Zeitraum festlegt, sollten passende Indikatoren daran gekoppelt werden. Dies erfordert eine genaue Zieldefinition, d.h. es muss deutlich sein, was im Hinblick auf Jugendliche und junge Erwachsene erreicht werden soll, sodass am Ende der Laufzeit des Strategieplans gemessen werden kann, ob jene Ziele durch die abgeleiteten politischen Maßnahmen erreicht werden konnten. Im Rahmen des folgenden Jugendstrategieplans könnten daher nicht nur Maßnahmen, sondern auch passende Indikatoren festgelegt werden. Da sich Strategiepläne verändern können, bietet es sich an, Kernindikatoren festzulegen, die immer erhoben werden und im besten Fall auch in anderen Regionen/Ländern erfasst werden, um Vergleiche zu ermöglichen (beispielsweise Indikatoren zur demographischen Entwicklung, Kompetenzen, Wohlbefinden und Wohlfahrt, soziale Teilhabe, Schullaufbahn und Arbeitsmarkttransition).

Hintergrunddokumente

Strategiepapier Smart Youth Work (Fb KuJ Dezember 2017), REK III Teilprojekt Digitale Jugendarbeit

Die Deutschsprachige Gemeinschaft in der Einschätzung ihrer Bürger - Ergebnisse der dritten demoskopischen Befragung (forsa Politik- und Sozialforschung GmbH 08/08/2018)

EU Youth Goals

EU-Jugendstrategie (verabschiedet am 26/11/2018)

Jugendbericht 2018 (veröffentlicht am 29/11/2018)

Sozialraumanalysen in der Offenen Jugendarbeit (eingereicht am 30/04/2019)

UN-Nachhaltigkeitsziele Agenda 2030

Stellungnahme des RDJs zu den Klimamärschen 2019

Konzept des RDJs zur Berufsorientierung 2019

Finaler Bericht der NWG zur Befragung im Rahmen des EU-Jugenddialogs (7. Zyklus) 2019

Stellungnahme des RDJs zum Einfluss der föderalen Maßnahmen im Rahmen von Covid-19 auf Jugendliche der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2020

RDJ Handbuch „Karriere in Ostbelgien?!“ 2020

 

Des Weiteren wurden folgende Dokumente ebenfalls konsultiert: Berichte der Wirksamkeitsdialoge mit den Jugendorganisationen (Oktober 2018), Berichte der Begleitausschüsse 2017-2018 für die Offene Jugendarbeit und die Jugendinformationszentren, REK III-Thesenpapier und Resultate der Bürgerbeteiligung (Mai 2019), Jahresbericht zur wissensbasierten Jugendpolitik des JIZ (März 2019) sowie die statistischen Berichte des Jugendrats (2018).

Gutachten des Jugendrats

Am 16. Oktober 2020 hat der Jugendrat sein Gutachten zu den vorgeschlagenen Themenschwerpunkten für den Jugendstrategieplan III abgegeben. Der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Anmerkungen des Gutachtens und die entsprechende Berücksichtigung durch die Regierung für die Themenschwerpunkte des Jugendstrategieplans:

 

Gutachten des Jugendrats

Berücksichtigung für Themenschwerpunkte

Der RDJ befürwortet die vorgeschlagenen Themenschwerpunkte:

  • „Politische Bildung“
  • „Digitalisierung“
  • „Nachhaltige Gestaltung Ostbelgiens als Lebensraum“

Befürwortung des Vorschlags zu den Themenschwerpunkten für den JSP III

Der RdJ schlägt vor, einen zusätzlichen Themenschwerpunkt aus dem aktuellen Jugendstrategieplan II weiterhin vorzusehen: „Emotionen und Selbstbild“

Wie vom RdJ vorgeschlagen, wird der Themenschwerpunkt „Emotionen und Selbstbild“ für den JSP III vorgesehen.

 

Der RdJ befürwortet in Bezug auf die methodische Vorgehensweise:

  • die Erstellung von Indikatoren: Die Verwendung von Indikatoren sei ein wichtiges strategisches Vorgehen, das eine abschließende Evaluation ermögliche.
  • die Verwendung der Hintergrunddokumente und die Verwendung der EU Youth Goals, an deren Ausarbeitung neben Jugendlichen aus ganz Europa auch der RDJ teilgenommen habe.
  • die Erstellung eines Schemas mit den Themenschwerpunkten: Diese ermögliche auf einen Blick die verschiedenen Themen, mit denen sich in den kommenden Jahren beschäftigt werde.

Befürwortung des Vorschlags zu den Themenschwerpunkten für den JSP III

Allgemeine Anmerkungen:

 

Präzision: Es fehle bei den Themenschwerpunkten teilweise an Präzision, was durch die Ausarbeitung des Aktionsplans konkreter ausformuliert werden müsste.

Die Fachministerin ist immer offen für Verbesserungsvorschläge. Allerdings ist es erforderlich, dass die Erwartungshaltungen konkreter formuliert werden, um diese umsetzen zu können.

 

Konkret wurde vom RdJ vorgeschlagen, einen zusätzlichen Themenschwerpunkt hinzuzunehmen. Dem wird gefolgt. Ebenso wird im nächsten Schritt ein Aktionsplan ausgearbeitet, wodurch die Themenschwerpunkte konkret umgesetzt werden.

Beteiligung des Jugendsektors: Der RdJ hätte sich bereits bei dem ersten Schritt des Jugendstrategieplans eine aktive Beteiligung des Jugendsektors gewünscht. Bei der Ausarbeitung des Aktionsplans sollen sowohl die Einrichtungen des Jugendsektors als auch individuelle Jugendliche beteiligt werden.

Der Festlegung der Themenschwerpunkte auf der Meta-Ebene liegen, wie oben beschrieben, zahlreiche Unterlagen zugrunde, die von den Jugendeinrichtungen u.a. genau zu diesem Zweck erstellt worden sind. Zudem ist das Gutachten des Jugendrats eingeholt worden.

Die Einrichtungen des Jugendsektors werden – wie auch in der Vergangenheit – auf jeden Fall in die Ausarbeitung des konkreten Aktionsplans einbezogen.

 

Auch können grundsätzlich gerne individuelle Jugendliche stärker beteiligt werden. Der RdJ wird darum gebeten, dazu einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten.

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der vorliegende Beschluss ist mit keinen finanziellen Auswirkungen verbunden.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Jugendrats vom 16. Oktober 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit.