Sitzung vom 12. November 2020

Billigung des Entwurfes des Geschäftsführungsvertrags für die Jahre 2021–2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung billigt den Entwurf des Geschäftsführungsvertrags für die Jahre 2021-2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.).

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt und übermittelt dem Parlament den Vertragsentwurf zwecks Zustimmung.

2. Erläuterungen:

Seit dem 1. Januar 2009 findet das Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen Anwendung. Der Erlass der Regierung über die Jugendhilfe und den Jugendschutz wurde am 14. Mai 2009 verabschiedet. Im Rahmen des Dekrets der Jugendhilfe wurde die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) gemäß Artikel 22 als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.

Am 12. Februar 2016 hat die Regierung einen Geschäftsführungsvertrag mit der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) für den Zeitraum 2016-2019 abgeschlossen. Dieser wurde um ein weiteres Jahr bis Ende 2020 verlängert.

Um die bisherigen Dienstleistungen auf ihren Bedarf hin zu prüfen und die daraufhin festgelegten Dienstleistungen in einem neuen Geschäftsführungsvertrag zu verankern, fanden im Laufe des Jahres 2020 Gespräche zwischen den Vertretern der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.), des zuständigen Ministers und des Fachbereichs Jugendhilfe statt. Ein neuer Geschäftsführungsvertrag für die Jahre 2021-2024 wurde gemeinsam erarbeitet.

Die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) betreut sozialgefährdete Jugendliche und junge Erwachsene und fördert deren soziale Integration in die Gesellschaft. Hierzu gehören:

  1. die stationäre Betreuung in der sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft;

  2. das betreute Einzelwohnen;

  3. der Treffpunkt für ehemalige Bewohner und andere Hilfesuchende.

Vorliegender Entwurf wurde vom Verwaltungsrat der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) am 12. Oktober 2020 genehmigt.

Der Geschäftsführungsvertrag für die Jahre 2021-2024 tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft und endet am 31. Dezember 2024.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Zur Durchführung der im Geschäftsführungsvertrag definierten Aufgaben erhält die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen jährlichen Zuschuss (Finanzstelle: 50.14 und Finanzposition: 33.01).

Für die Vertragslaufzeit wird die Zuschusshöhe wie folgt festgelegt:

Haushaltsjahr

Zuschusshöhe

2021

 386.010,00 EUR

2022

 390.840,00 EUR

2023

 395.730,00 EUR

2024

 400.680,00 EUR

 

Die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) erhält zusätzlich zu der Basisbezuschussung einen jährlichen Zuschuss zur Deckung der Kosten für die stationäre Betreuung von Minderjährigen.

Für die Vertragslaufzeit wird die Höhe dieses Zuschusses wie folgt festgelegt:

Haushaltsjahr

Zuschusshöhe

2021

9.990,00 EUR

2022

10.120,00 EUR

2023

10.250,00 EUR

2024

10.380,00 EUR

 

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 03. November 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;

  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz