Sitzung vom 19. November 2020

Corona-Hilfsfonds: Gewährung eines zinslosen Darlehens

1. Beschlussfassung:

Die Regierung entscheidet über die folgenden Anfragen auf Gewährung eines zinslosen Darlehens über den Corona-Hilfsfonds und verabschiedet den entsprechenden Erlass:

 

Antragsteller

Sektor

Entscheidung

Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung

Außerschulische Betreuung

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 128.565 EUR

RUS 1947 Emmels

Sport

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 15.000 EUR

Sport- und Freizeitzentrum

Sport

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 69.932,33 EUR

RFC 1924 St.Vith

Sport

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 30.000 EUR

FC Büllingen

Sport

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 10.000 EUR

Basketballclub St.Vith

Sport

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 10.000 EUR

Autonome Gemeinderegie St. Vith

Kultur

Gewährung eines Darlehens i.H.v.

221.500 EUR

SG Rapid Oudler

Sport

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 10.000 EUR

KFC Olympia Recht

Sport

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 11.000 EUR

Honsfelder Sportverein

Sport

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 5.500 EUR

 

Der Ministerpräsident, zuständig für das Personal, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1. Allgemeine Beschreibung

Zur Abfederung der Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie und der damit verbundenen Beschränkungen auf die bezuschussten Einrichtungen und Organisationen hat die Regierung beschlossen:

  • zugesagte Zuschüsse 2020 aufrecht zu erhalten;
  • die Zwölftel-Zahlungen der Zuschüsse auf Anfrage zu beschleunigen;
  • im Falle von Einnahmeneinbußen oder Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Krise, Darlehen zu Lasten des Corona-Hilfsfonds zu gewähren.

Mit Artikel 7 des Krisendekrets vom 6. April 2020 wurde die rechtliche Grundlage für den Corona-Hilfsfonds festgelegt: „In Anwendung von Artikel 1 §2 Nummer 4 des Dekrets vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden dem Beteiligungs- und Finanzierungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft 10.000.000 Euro der Globaldotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verfügung gestellt.“

2.2. Erörterung des Bedarfs an Umlaufkapital

Das Darlehen aus dem Corona-Hilfsfonds dient dazu, Liquiditätsengpässe zu überbrücken sowie Mehrkosten und Mindereinnahmen infolge der Corona-Krise finanziell abzufedern. Ein solcher Engpass liegt vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den folgenden Monaten zu zahlen.

Die Einrichtungen haben in ihren Anträgen beziffert, welche Einnahmen ihnen aufgrund der Corona-Krise entgangen sind und welche Ausgaben für Veranstaltungen, Dienstleistungen, Projekte, Workshops etc., die abgesagt werden mussten, entstanden sind. Diese Kosten sind mit Datum, Zeit- und Erlös- bzw. Honorarangabe dokumentiert. Auf Grundlage dieser Angaben ist die Höhe des zinslosen Darlehens festgelegt worden.

2.3. Auszahlungsmodalitäten

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Übermittlung des vorliegenden Vertrags an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

2.4. Tilgungsplan

Die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt in einer einmaligen Rate in Höhe des Gesamtbetrags auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft Nr. BE78 0912 4000 3186 innerhalb eines Jahres.

Die Einrichtung kann zu jedem Zeitpunkt vorzeitige Tilgungen vornehmen.

2.5. Begründung der Beschlussempfehlung

Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung (RZKB) – Gewährung eines Darlehens i.H.v. 128.565 EUR

  • Der Antrag auf zinsloses Darlehen des RZKB ist vollständig und wurde vom zuständigen Fachbereich Familie und Soziales geprüft. Das RZKB hat bereits am 20. Mai 2020 ein Darlehen in Höhe von 537.500 EUR für den Zeitraum vom 16.03. bis 30.06.2020 beantragt, welches der Einrichtung auch am 11. Juni 2020 gewährt wurde. Der zweite Antrag bezieht sich auf die Periode vom 01.07. bis 31.08.2020, in der die Einnahmenausfälle sich fortgesetzt haben. Auch für diese Anfrage hat der Fachbereich Familie und Soziales ein positives Gutachten abgegeben. Das Darlehen sollte in der beantragten Höhe von 128.565 EUR gewährt werden.

Royal Union Sportive 1947 Emmels - Gewährung eines Darlehens i.H.v. 15.000 EUR

Der Verein weist in dem Antrag beigefügten Unterlagen einen Verlust von 10.455,16 EUR für die Saison 2019-2020 aus. Es wurden bereits 2 Kredite von Privatpersonen aus dem Verein angenommen (5.000 €/10.000 €), um die laufenden Kosten zu decken.

Der Verein verzeichnet Mindereinnahmen beim Kantinenbetrieb aufgrund ausgefallener Spiele und Veranstaltungen. Trotzdem müssen Gehälter der Jugendtrainer, Hallenmieten sowie laufende Unkosten weiterhin bezahlt werden.

Der Fachbereich Sport, Medien und Tourismus hat die Anfrage positiv bewertet. Der RUS 1947 Emmels sollte das Darlehen in der angefragten Höhe von 15.000 EUR gewährt werden.

Sport- und Freizeitzentrum St. Vith - Gewährung eines Darlehens i.H.v. 69.932,33 EUR

Die Einrichtung weist in ihrem Antrag Mindereinnahmen von 129.872,60 € aus. Diese bestehen zum größten Teil aus Einnahmeverluste aus Eintrittsgeldern, Mieten (Schwimmbad, Hallen, …) oder Cafeteria. Da das Sport- und Freizeitzentrum jedoch voraussichtlich Minderausgaben von 59.940,27 € aufweist, hat der Fachbereich Sport, Medien und Tourismus ein Darlehen von 69.932,33 € befürwortet.

RFC 1924 St. Vith - Gewährung eines Darlehens i.H.v. 30.000 EUR

Laut Angabe des Vereins gibt es eine Reihe von Einkommensverlusten. Da der RFC 1924 St. Vith jedoch nicht für alle Verluste einen Ausgleich beantragen möchte, konzentriert sich der Antrag nur auf die zwei ausgefallenen Veranstaltungen; internationales Pfingstturnier und die Kirmes.

Der Antragsteller legt zwei Rechnungen aus dem Jahre 2019 eines Getränkelieferanten in Höhe von insgesamt 22.713,19 €. Dies ist die „Grundlage“ zum Gewinn bei den beiden Veranstaltungen. Der Veranstalter gibt einen Umsatz an, der sich folgendermaßen errechnet: Einkaufsumme multipliziert mit 2,5 (Erfahrungswert) ergibt 56.782,97 €. Dann zieht er die Einkäufe davon ab und erhält die beantragte Summe von 34.069,78 €.

Da es vermutlich noch andere Unkosten geben wird (Wasser, Strom, …) und der Umsatz sicherlich von Jahr zu Jahr schwankend ist, hat der Fachbereich Sport, Medien und Tourismus die Summe des Darlehen auf 30.000 € abgerundet, die für den Weiterbetrieb des Verein notwendig scheinen (Trainerkosten, Strom, Wasser, Unterhalt der Plätze, …).

FC Büllingen- Gewährung eines Darlehens i.H.v. 10.000 EUR

Laut Angaben des Vereins gibt es eine Reihe von Einkommensverlusten.

Im Kantinenbetrieb gibt es einen Verlust aufgrund der ausgefallenen Heimspiele von 3.500 €, des Trainings von 450 € sowie des nicht Vermietens der Räumlichkeiten von 1.000 €. Ferner sei das Sponsoring (insbesondere der Horeca-Betriebe 2.500 €) weggefallen.

Anschließend sind erhebliche Verluste durch das nicht Stattfinden der Dorffeste und der Sportwoche zu beklagen (20.000 €-25.000 €). Außerdem könnten Rückforderungen der Mitgliedsbeiträge anstehen (bis zu 3.500 €).

Wie bei allen Vereinen laufen aber die meisten Kosten weiter. Jedoch fehlen die Einnahmen diese zu begleichen.

Der Verein verzeichnet Mindereinnahmen beim Kantinenbetrieb aufgrund ausgefallener Spiele und Veranstaltungen. Trotzdem müssen Gehälter der Jugendtrainer, Hallenmieten sowie laufende Unkosten weiterhin bezahlt werden.

Der Fachbereich Sport, Medien und Tourismus hat die Anfrage positiv bewertet. Dem FC Büllingen sollte das Darlehen in der angefragten Höhe von 10.000 EUR gewährt werden.

Basketballclub St. Vith - Gewährung eines Darlehens i.H.v. 10.000 EUR

Der Verein funktioniert ehrenamtlich und ist auf seine Einnahmequellen angewiesen, um die laufenden Kosten zu decken. Die wichtigen Einnahmequellen wie die „Summertime in St. Vith“ fand nicht statt und der „Vegder Wasen“ wurde zuerst auf dem Herbst verlegt und dann ganz abgesagt.

Die Kosten wie Trainer, Schiedsrichter, Fahrtentschädigung oder Hallenmieten laufen jedoch weiter. Ein Kredit kann daher dafür sorgen, dass der Verein am Leben erhalten bleibt.

Der Fachbereich Sport, Medien und Tourismus hat die Anfrage positiv bewertet. Dem Basketballclub St. Vith sollte das Darlehen in der angefragten Höhe von 10.000 EUR gewährt werden.

Autonome Gemeinderegie Triangel – Gewährung eines Darlehens i.H.v. 221.500 EUR

Seit Mitte März wurden die meisten Veranstaltungen im Triangel abgesagt. Auch mir Lockerung der Corona-Maßnahmen konnten die Aktivitäten nur in einem sehr begrenzten Maße wieder aufgenommen werden. Großveranstaltungen wurden abgesagt und waren aufgrund der beschränkten Anzahl Plätze nicht möglich. Kleinere Formate waren möglich, jedoch mit erhöhtem Aufwand (Hygienevorschriften,…). Durch den erneuten Lockdown werden nun auch die verschobenen Veranstaltungen nicht stattfinden können.

Die simulierten Umsatzerlöse für 2020 stellen weniger als ein Viertel der Umsatzerlöse des Jahres 2019 dar. Da der Betrieb im Triangel lediglich 2,5 Monate in 2020 wie vorgesehen laufen konnte, ist dies nachvollziehbar.

Außerdem erhält das Kulturzentrum einen Zuschuss in Höhe von 60% der Betriebs- und Personalkosten. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Belege seitens der Einrichtung vorgelegt werden. Die AGR wird jedoch für 2020 voraussichtlich nicht an die erforderliche Belegmasse kommen, da insbesondere beim Personal weniger Ausgaben getätigt wurden. Gleichzeitig mussten fixe Kosten jedoch beglichen werden, es gab höheren Aufwand bei den verbleibenden Veranstaltungen und die Einnahmen fielen größtenteils weg. Sollte die Belegmasse tatsächlich nicht ausreichend sein, wird der Zuschuss 2021 entsprechend gekürzt und verrechnet werden müssen. Dies hätte weitere negative Folgen für den Betrieb des Kulturzentrums.

Der Fachbereich Kultur und Jugend hat die Anfrage positiv bewertet. Der Autonomen Gemeinderegie St. Vith wird das Darlehen in der angefragten Höhe von 221.500 EUR gewährt

SG Rapid Oudler – Gewährung eines Darlehens i.H.v. 10.000 EUR

Der Verein verzeichnet Mindereinnahmen aufgrund der Einstellung des Spielbetriebes, dem Wegfall von Eintrittsgeldern und dem Kantinenumsatz von etwa 9.000 €. 

Die laufenden Kosten jedoch bleiben. Hinzu kommen Mehrausgaben aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.

Ferner mussten die Festlichkeiten zum 50jährigen Bestehen des Vereins auf 2021 verlegt werden.

Der Fachbereich Sport, Medien und Tourismus hat die Anfrage positiv bewertet. Dem SG Rapid Oudler wird das Darlehen in der angefragten Höhe von 10.000 EUR gewährt.

KFC Olympia Recht – Gewährung eines Darlehens i.H.v. 11.000 EUR

Es besteht beim KFC Olympia Recht die gleiche Situation wie bei den anderen Antragstellern im Bereich Sport.

Der Verein verzeichnet deutliche Mindereinnahmen aufgrund der Einstellung des Spielbetriebes. Bereits 2019 war ein Jahr mit geringen Einnahmen.

Eine kurze Aufstellung zu Mindereinahmen und Minderausgaben wurde eingereicht. Daraus geht hervor, dass die Nettoverluste sich auf 9.582,54 € durch den Verlust aus Barverkäufe € und 1.792,45 € durch den Wegfall von Eintrittsgeldern belaufen.

Die Mittel werden benötigt, um die anfallenden laufenden Kosten zu decken (Heizöl, Versicherungen,…). Ferner wurden bereits die gesamten Rücklagen im Sommer aufgebraucht.

Der Fachbereich Sport, Medien und Tourismus hat die Anfrage positiv bewertet. Dem KFC Olympia Recht wird das Darlehen in der angefragten Höhe von 11.000 EUR gewährt.

Honsfelder Sportverein – Gewährung eines Darlehens i.H.v. 5.500 EUR

Der Verein verzeichnet eine Reihe von Mindereinnahmen. 

Der Antragsteller hat eine Exceltabelle eingereicht und listet bei den Ausgaben eine Minderung von 19.450 € auf. Bei den Einnahmen listet er eine Minderung von 26.054 € auf. Die Differenz beträgt 6.604 €. Der Antragsteller erfragt einen Kredit von 5.500 €.

Die Minderausgaben betreffen: Warenkäufe, Fahrkosten, Strom Heizung Wasser und Verbandsbeiträge. Die Mindereinnahmen resultieren aus nicht stattgefundenen Veranstaltungen, weggefallener Kantinenbetrieb oder wegen weggefallener Eintrittsgelder.

Wie bei allen Vereinen laufen die meisten Kosten weiter, jedoch fehlen Einnahmen, um diese zu begleichen.

Der Fachbereich Sport, Medien und Tourismus hat die Anfrage positiv bewertet. Dem Honsfelder Sportverein wird das Darlehen in der angefragten Höhe von 5.500 EUR gewährt.

2.6. Überblick aller Anfragen

 

Akten-nr.

Antragsteller

Beantr. Darlehen

Gewährte

Darlehen

Datum Entscheidung

C200401

St. Nikolaus Hospital Eupen

5.000.000 EUR

zurückgestellt

14.05.2020

C200402

B.I.S.A. VoG

11.200 EUR

11.200 EUR

14.05.2020

C200403

Ternell’s GmbH

10.000 EUR

Ablehnung

14.05.2020

C200404

RZKB

537.500 EUR

537.500 EUR

11.06.2020

C200405

Hallo Kosmo VoG

6.500 EUR

Ablehnung

11.06.2020

C200406

Dorfsaal Oudler VoG

40.000 EUR

30.000 EUR

11.06.2020

C200407

Die Eiche VoG

74.000 EUR

74.000 EUR

11.06.2020

C200408

Filmwerkstatt VoG

2.220 EUR

2.300 EUR

11.06.2020

C200409

CAJ

30.200 EUR

30.200 EUR

25.06.2020

C200410

ÖSHZ Eupen

1.000.000 EUR

1.000.000 EUR

9.07.2020

C200411

KBZ-Hauset-VoG

4.384,80 EUR

3.900 EUR

9.07.2020

C200412

„O Schulmarjanne“ VoG

12.000 EUR

12.000 EUR

9.07.2020

C200413

Fussball Club Eupen 1963

25.000 EUR

25.000 EUR

9.07.2020

C200414

DABEI VoG

50.000 EUR

50.000 EUR

9.07.2020

C200415

Agora Theater

136.000 EUR

136.000 EUR

9.07.2020

C200416

Kino Scala

1280.000 EUR

128.000 EUR

16.07.2020

C200417

FC Union Walhorn

15.000 EUR

15.000 EUR

27.08.2020

C200418

DABEI VoG – 2. Darlehen

50.000 EUR

50.000 EUR

27.08.2020

C200420

RZKB

128.565 EUR

128.565 EUR

 

C200421

RUS 1947 Emmels

15.000 EUR

15.000 EUR

 

C200427

Sport- und Freizeitzentrum

69.932,33 EUR

69.932,33 EUR

 

C200429

RFC 1924 St. Vith

34.069 EUR

30.000 EUR

 

C200433

FC Büllingen

10.000 EUR

10.000 EUR

 

C200434

Basketballclub St. Vith

10.000 EUR

10.000 EUR

 

C200435

AGR St. Vith

221.500 EUR

221.500 EUR

 

C200437

SG Rapid Oudler

10.000 EUR

10.000 EUR

 

C200438

KFC Olympia Recht

11.000 EUR

11.000 EUR

 

C200440

Honsfelder Sportverein

5.500 EUR

5.500 EUR

 

 

 

Total

2.616.597,33 EUR

 

 

Angekündigte und zu vervollständigende Anfragen:

Akten-nr.

Antragsteller

Beantr. Darlehen

C200401

St. Nikolaus Hospital Eupen

(5.000.000 EUR)

k.A.

Klinik St. Josef

k.A.

k.A.

Kreative Werkstatt Mürringen

k.A.

C200424

Country Tennis Club La Calamine

23.751,66 EUR

C200426

Eastbelgium Trike & Bike Meeting

2.000 EUR

C200430

Frauanliga VoG

50.000 EUR

C200431

Dorfsaal Oudler

25.000 EUR

 

Aufgrund der Ankündigung der Absicht der Regierung die gesetzliche Grundlage zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie schaffen zu wollen, um Vereinen, die eine permanente Infrastruktur verwalten, Zusatzkosten oder Einnahmeverluste in Höhe von max. 10.000 Euro zu erstatten, haben folgende Antragsteller Ihren Antrag für ein Darlehen über den Corona-Hilfsfonds vorerst zurückstellen lassen:

 

Akten-nr.

Antragsteller

Beantr.

Darlehen

C200419

VOG Dorf- und Kulturgemeinschaft Lascheid-Richtenberg

11.000 EUR

C200422

Kgl. Musikverein Dürlandia Dürler VoG

10.000 EUR

C200423

KKG Degdeberjer Tünesse

10.000 EUR

C200425

Kgl. Schützenverein St.Paulus Rodt

4.500 EUR

C200428

Dorfinteressen Schoppen VoG

6.400 EUR

C200432

Brunefa VoG

4.000 EUR

C200436

Dorfhaus Möderscheid

2.500 EUR

C200439

Kgl. Musikverein Echo Wirtzfeld

3.000 EUR

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das rückzahlbare Darlehen geht zu Lasten des Finanzierungs– und Beteiligungsfonds.

Die Zusage betrifft variable Kredite, die im OB 70 – PR 25 – ZW 81.00 des Haushaltes des Jahres 2020 eingetragen sind.

4. Gutachten:

Gutachten der Finanzinspektion ist angefragt.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020;
  • Krisendekret vom 6. April 2020
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft.
  • Rundschreiben der Regierung vom 9. April 2020 zu den finanziellen Corona-Hilfen der Deutschsprachigen Gemeinschaft