Sitzung vom 19. November 2020

Geschäftsführungsvertrag 2021-2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Gesundheit, VoG PRISMA

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Entwurf des Geschäftsführungsvertrages 2021-2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Gesundheit, VoG PRISMA.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird beauftragt den Entwurf dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Zustimmung zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Der Geschäftsführungsvertrag regelt für den Zeitraum 2021-2024 die Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der PRISMA VoG.

Der Vertrag umfasst die von der PRISMA VoG zu erbringenden Aufgaben und Verpflichtungen sowie die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugesagten Finanzmittel und deren Zahlungsmodalitäten.

Die grundlegenden Aufgaben der PRISMA VoG, dem Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Gesundheit, stehen allen Bürgern der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Verfügung, insbesondere Mädchen und Frauen in einer akuten Gewaltsituation.

Der Geschäftsführungsvertrag 2021-2024 unterscheidet sich in folgenden Punkten zum vorherigen Geschäftsführungsvertrag:

Der vorliegende GFV wurde in der Struktur dem neuen Muster für Geschäftsführungs-verträge, welcher in der Regierungssitzung vom 25. Juni 2020 verabschiedet wurde, angepasst. Folgende Punkte sind hinzugekommen:

  1. Artikel 1 – Allgemeine Grundsätze
  2. Artikel 3 – Chancengleichheit
  3. Artikel 4 – Leistungsbeschreibung – Aufgabenbeschreibung

Aufgrund der strukturellen Finanzierung des Pilotprojektes der Empfangsstelle erster Linie der Deutschsprachigen Gemeinschaft für alle geschlechtsspezifischen oder artverwandten Diskriminierungen im vorliegenden Geschäftsführungsvertrages sowie des Pilotprojektes des Planning Familial Ostbelgiens mit dem Fachbereich Gesundheit und Senioren wurde das Zielpublikum wie folgt angepasst:

Nutznießer der Dienstleistungen von PRISMA sind alle Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die Informationen und Beratungen zu Themen benötigen, die in den Aufgabenbereich von PRISMA fallen. Insbesondere jedoch Mädchen und Frauen in einer akuten Gewaltsituation. Die Sexualtherapie ist auch für Männer zugänglich.

Dieses neue Zielpublikum gilt für alle Aufgabenbereiche außer für das Frauenfluchthaus unter Punkt 4.5. Hier wurden aufgrund des Umzuges die Unterbringungs-möglichkeit wie folgt angepasst:

PRISMA ist Träger eines Frauenfluchthauses. Im Frauenfluchthaus werden Frauen aufgenommen, die in akuten Gewaltsituationen leben. Im Frauenfluchthaus können gleichzeitig so viele Frauen und Kinder untergebracht werden, wie die Anzahl bewohnbarer Schlafzimmer des Frauenhauses es ermöglicht.

Die Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle wurde unter Punkt 4.8 hinzugefügt, sowie unter Punkt 4.9 die aktuellen laufenden Projekte Planning Familial und die alternative Unterbringungen zum Frauenfluchthaus.

  1. Artikel 5 – Nutznießer

Unter Punkt 5.3 Kostenbeteiligung der Nutznießer wurden die Tarife für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen angepasst.

  1. Artikel 6 – Personalkader

Die Regierung hat in der Sitzung vom 10. September 2020 eine Aufstockung des Personals in der ambulanten Begleitung in Höhe einer 0,25 Vollzeitäquivalenz zur Durchführung des 4.9.2 Projektes der alternativen Unterbringung zum Frauenfluchthaus gewährt.

Des Weiteren wurden die Ausbildungsanforderungen des Personalkaders angepasst sowie die Angaben des Personalkatasters zum Rahmenabkommen des nichtkommerziellen Sektors präzisiert.

  1. Artikel 7 – Qualitative und quantitative Vorgaben

Die qualitativen Vorgaben zum jeweiligen Aufgabenbereich von PRISMA und die quantitativen Vorgaben, die von den Nutznießer statistisch festgehalten werden, sind unter diesem Artikel aufgeführt.

  1. Artikel 13 – Datenschutz
  2. Artikel 14 – Arbeitsrecht
  3. Artikel 15 – Öffentliche Aufträge
  4. Artikel 17 - Schlussbestimmungen

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die PRISMA VoG erhält für das Jahr 2021 einen Grundbetrag in Höhe von 245.720,94 €. Dieser Betrag entspricht dem Zuschuss des Jahres 2020 zuzüglich des Zuschusses der Antidiskriminierungsstelle, erhöht um 1,25%. Hinzu kommt die Erhöhung des Personal-kaders um eine 0,25 Vollzeitäquivalenz-Stelle in der ambulanten Begleitung, sowie die Anpassung in Bezug auf das Rahmenabkommen 2020-2024 des NKS; Anpassung ab September 2020.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geht dieser Betrag zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2021, OB 50, Pr. 15, Zw. 33.01.

Die weitere Entwicklung der jährlichen Zuschüsse der Jahre 2022, 2023 und 2024 berücksichtigt ebenfalls eine jährliche Erhöhung von 1,25%.

Die jährliche Subvention an die PRISMA VoG im Rahmen den vorliegenden Geschäfts-führungsvertrages umfasst die nachfolgend aufgeführten Beträge:

  • 245.720,94 € für das Jahr 2021
  • 248.792,45 € für das Jahr 2022
  • 251.902,36 € für das Jahr 2023
  • 255.051,14 € für das Jahr 2024.

4. Gutachten:

  • Der Verwaltungsrat der PRISMA VoG hat dem Entwurf des Geschäftsführungsvertrages 2021 – 2024 in seiner Sitzung vom 3. November 2020 zugestimmt.
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 12. November 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Die rechtliche Grundlage des vorliegenden Geschäftsführungsvertrags ist Artikel 105 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Artikel 12 des Dekrets vom 19. März 2012 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung.