Sitzung vom 19. November 2020

Genehmigung eines Lastenheftes zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über den Einsatz zusätzlicher Busse zur Entlastung der TEC-Linien aufgrund der COVID-19-Pandemie

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Lastenheft zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über den Einsatz zusätzlicher Busse zur Entlastung der TEC-Linien aufgrund der COVID-19-Pandemie.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Bestimmte Buslinien des TEC in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind stark ausgelastet, vor allem zu den Spitzenzeiten morgens vor Schulbeginn und nachmittags nach Schulschluss. Angesichts der aktuellen COVID-19-Pandemie und des raschen Anstiegs der Infektionszahlen im ganzen Land ist diese Situation nicht tragbar. Um das Infektionsrisiko mit dem COVID-19-Virus zu verringern, hat die Regierung der Wallonischen Region beschlossen, bis zum letzten Schultag im Kalenderjahr 2020 zusätzliche Busse von Privatunternehmern auf dem Gebiet der Wallonischen Region einzusetzen. Durch diese Maßnahmen werden jedoch nicht alle stark ausgelasteten Linien des TEC in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu den Stoßzeiten entlastet. Aus diesem Grund beschließt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, zu Spitzenzeiten aus eigenen Mitteln zusätzliche Busse auf bestimmten TEC-Linien innerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft einzusetzen.

Vorliegender Auftrag betrifft somit die Beförderung von Schülern mit Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und in der Französischen Gemeinschaft zu den Primar- und Sekundarschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zurück. Der Auftrag beinhaltet acht Lose. Jedes Los entlastet eine bzw. zwei TEC-Linien. Die Fahrten werden von montags bis freitags an Schultagen ausgeführt. Je nach Los findet entweder eine Fahrt morgens und nachmittags statt oder lediglich eine Fahrt morgens.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es handelt sich um einen Auftrag mit einem geschätzten Gesamtbetrag von maximal 61.200,00 EUR (zzgl. 6% Mehrwertsteuer).

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 16.11.2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge