Sitzung vom 19. November 2020

Festlegung der annehmbaren Personalkosten im Rahmen der durch das Programmdekret 2020 eingeführten Zuschussgarantie.

Beschlussfassung

In Ausführung der durch das Programmdekret 2020 eingeführten Zuschussgarantie erkennt die Regierung im Falle einer angeordneten Schließung der Einrichtung und im Falle von Quarantäne einzelner Personalmitglieder sowohl die Lohnfortzahlung als auch die Ausgleichszahlung zur Arbeitslosenentschädigung bis zur Höhe des Lohnes als annehmbare Ausgabe an.

Die Minister sind, jeder in seinem Zuständigkeitsbereich, mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses und gegebenenfalls der notwendigen Abänderung der geltenden Regelungen beauftragt.