Sitzung vom 3. Dezember 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch Artikel 28 §1 des Dekrets vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen wird ein schulexterner Prüfungsausschuss eingerichtet.

Vor diesem Hintergrund hat die Regierung einen schulexternen Prüfungsausschuss geschaffen, der nach Maßgabe des vorliegenden Dekretes prüft, ob die Personalmitglieder die deutsche Sprache gründlich beziehungsweise ausreichend beherrschen.

Aufgrund verschiedener personeller Veränderungen im Vorsitz, im Sekretariat sowie bei den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des externen Prüfungsausschusses ist eine Abänderung des vorliegenden Erlasses notwendig.

Als Vorsitzende des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft, wird Frau Ruth De Sy anstelle von Frau Aline Weynand bestellt. Die Stelle des stellvertretenden Vorsitzenden übernimmt Herr Stefan Recker anstelle von Frau Ruth De Sy.

Als Schriftführerin des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft, wird Frau Anne-Sophie Willems anstelle von Herrn Gerhard Treinen bestellt. Als stellvertretende Schriftführerin wird Frau Kelly Zimmermann anstelle von Frau Sandra Servais bestellt.

Als Mitglied des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft, mit beratender Stimme wird Herr Manuel Justen anstelle von Frau Manuela Peters bestellt. Als Ersatzmitglieder des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft, werden Frau Vanessa Mertes, Frau Alice Lejeune und Herr Jérôme Girkes anstelle von Frau Stephanie Palm, Frau Gisela Keller und Frau Jennifer Möres bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 16. November 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen