Sitzung vom 10. Dezember 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. März 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Förderausschusses

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. März 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Förderausschusses.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Förderausschuss muss in Fällen, in denen kein Einvernehmen über die Beantragung von sonderpädagogischem Förderbedarf oder über die Entscheidung bezüglich des Förderorts in der Förderkonferenz vorliegt, einberufen werden und nach entsprechenden Konsultationen eine Entscheidung treffen. Zudem ist er zuständig für die Erteilung der in Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 6. Juli 1970 über das Förderschulwesen und das integrierte Schulwesen vorgesehenen Abweichungsgenehmigung zur Verlängerung der Schulzeit.

Aufgrund der Tatsache, dass der Förderausschuss in den Bereich der Unterrichtsorganisation fällt und aufgrund von Personalwechseln im Ministerium und im Kabinett der Unterrichtsministerin werden folgende Änderungen vorgenommen:

Der bisherige Sekretär und ehemalige Mitarbeiter des Fachbereichs Pädagogik, Herr Gerhard Treinen, wird durch Frau Melanie Kohn, Assistentin im Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation, ersetzt.

Frau Julia Cremer wird als bisherige stellvertretende Sekretärin durch Frau Kelly Zimmermann, Referentin im Fachbereich Unterrichtspersonal, ersetzt.

Frau Claudia Schröder, Beraterin der Ministerin, wird als bisherige Vertreterin des Gemeinschaftsunterrichtswesens durch Herrn Raphael Schroeder, Berater der Ministerin, ersetzt.

Das bisherige Ersatzmitglied für das Gemeinschaftsunterrichtswesen, Frau Michèle Pommé, Kabinettschefin, wird durch Frau Claudia Schröder ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 25. November 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen, Artikel 93.24 §3, eingefügt durch das Dekret vom 11. Mai 2009