Sitzung vom 17. Dezember 2020

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Ausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die deutsche Rechtsterminologie

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Ausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die deutsche Rechtsterminologie.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Ausführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Auf Grundlage des Dekrets vom 19. Januar 2009 zur Regelung der Rechtsterminologie in deutscher Sprache ist der Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutschsprachigen Gemeinschaft geschaffen worden. Die Mandatszeit der fünf aktuellen Mitglieder des Terminologieausschusses, bestellt durch den Erlass der Regierung vom 10. November 2010 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die deutsche Rechtsterminologie, endet am 2. Januar 2021.

Für die Neubesetzung des Ausschusses durch die Regierung gemäß Artikel 3 des Dekrets ist ein Bewerberaufruf in der Presse und anderen Medien veröffentlicht worden.

Die grundlegenden Bewertungskriterien zur Besetzung des Ausschusses sind gemäß Dekret vom 19. Januar 2009 die folgenden:

  • Besitz eines Master- oder äquivalenten Diploms in Rechtswissenschaften bzw. eines Master- oder äquivalenten Diploms, das vertiefte linguistische Kenntnisse der deutschen Sprache nachweist,
  • praktische Erfahrung in der Anwendung der Terminologie,
  • gründliche Kenntnisse der deutschen sowie entweder der niederländischen oder der französischen Sprache.

Weiterführende Kriterien für eine ausgewogene Besetzung des Terminologieausschusses und die Gewährleistung der qualitativ hochwertigen Ausschussarbeit sind:

  • mindestens ein Mitglied sollte niederländischer Muttersprachler bzw. Besitzer eines niederländischsprachigen Master- oder äquivalenten Diploms sein,
  • mindestens ein Mitglied sollte französischer Muttersprachler bzw. Besitzer eines französischsprachigen Master- oder äquivalenten Diploms sein,
  • die Vertretung von Männern und Frauen sollte ausgewogen sein,
  • die Mitglieder sollten aus verschiedenen rechtlichen Institutionen stammen, insbesondere Gerichtswesen, Verwaltung und Universität,
  • die Kontinuität in der Terminologiearbeit sollte durch die Besetzung des Ausschusses gewährleistet werden,
  • der Erhalt und weitere Ausbau der Vernetzung des Terminologieausschusses mit in- und ausländischen Institutionen sollte durch die Besetzung des Ausschusses gewährleistet werden,
  • durch die Besetzung sollte ein regionaler Bezug zur Praxis in der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten bleiben,
  • angesichts der Thematik Rechtsterminologie sollte die deutliche Mehrheit der Mitglieder Juristen sein.

Eine sachkundige Bewertungsgruppe aus internen und externen Mitgliedern hat eine objektive Auswertung der eingegangenen Bewerbungen vorgenommen. Auf Grundlage der oben erwähnten Kriterien werden die folgenden fünf Personen als Mitglieder des Ausschusses ernannt:

Als Vorsitzender:

  • Herr Marc Lazarus, 4701 Eupen/Kettenis

Als stellvertretender Vorsitzender:

  • Herr Leonhard Neycken, 4700 Eupen

Als Mitglieder:

  • Frau Christine Brüls, 4000 Lüttich
  • Frau Nadja Düsseldorf, 4780 St. Vith/Galhausen
  • Herr Cedric Jenart, 2610 Wilrijk

Die fünf vorgeschlagenen Kandidaten erfüllen die grundlegenden Bewertungskriterien, die Zusammensetzung des Ausschusses gewährleistet die Erfüllung der weiterführenden Kriterien:

  • ein Kandidat ist niederländischer Muttersprachler,
  • vier Kandidaten sind deutsche Muttersprachler und verfügen über ein französischsprachiges Masterdiplom,
  • ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen,
  • die Kandidaten stammen aus verschiedenen rechtlichen Institutionen, die mit deutschsprachigen Rechtstexten und/oder belgisch-deutscher Rechtsterminologie zu tun haben,
  • die Kontinuität der Terminologiearbeit ist durch zwei Kandidaten gewährleistet, die derzeit noch Mitglieder des Ausschusses sind,
  • ein regionaler Bezug zur Praxis der Deutschsprachigen Gemeinschaft bleibt erhalten,
  • vier Kandidaten sind Juristen, eine Kandidatin ist Linguistin.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die für die Deutschsprachige Gemeinschaft entstehenden Kosten sind im Dekret vom 19. Januar 2009 zur Regelung der Rechtsterminologie in deutscher Sprache sowie im entsprechenden Ausführungserlass vom 4. Juni 2009 geregelt.

4. Gutachten:

Das Gutachten des juristischen Dienstes des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 19. Januar 2009 zur Regelung der deutschen Rechtsterminologie, Artikel 3