Sitzung vom 17. Dezember 2020

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 36 bis 38 des Denkmalschutzdekretes regelt die Zusammensetzung, die Amtszeit und Aufgaben der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Artikel 36 sieht vor, dass die Kommission aus neun Mitgliedern besteht, die über ausreichend Erfahrung in Sachen Denkmal- und Landschaftsschutz verfügen. Die Regierung ernennt die Mitglieder nach öffentlichem Aufruf. Der öffentliche Aufruf wurde im Monat Mai in einer Tageszeitung und einem kostenlosen Zeitungsblatt als Anzeige geschaltet. Daraufhin haben sich 17 Bewerber gemeldet. Die Bewerbungsgespräche fanden im Ministerium am 27. und am 30. November 2020 sowie am 4. Dezember 2020 statt und wurden durch Mitarbeiter des Ministeriums und des Kabinetts geführt. Die zuständige Ministerin erhielt eine Empfehlung zu den Kandidaten.

Die Ministerin schlägt folgende Personen als Mitglieder der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor:

  • Herr AUSSEMS, Rudolf (Eupen)
  • Frau BOURSEAUX, Dominique (Eupen)
  • Herr DEDERICHS, Hermann (St. Vith)
  • Herr KREMER, Rudolf (Eupen)
  • Frau LEHNEN, Cornelia (Herbesthal)
  • Frau MAILANDT, Irmgard (Eschweiler, Deutschland)
  • Herr RADERMACHER, Jean (Eupen)
  • Frau SCHOLZ, Maike (Aachen, Deutschland)        
  • Herr SERVATY, Norbert (Rodt)

Zudem ernennt die Regierung unter den Mitgliedern der Kommission einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten.

Die Ministerin schlägt Herrn Rudolf KREMER als Präsidenten und Frau Dominique BOURSEAUX als Vize-Präsidentin vor.

Artikel 37 sieht vor, dass die Ernennung zum Mitglied der Kommission für vier Jahre gilt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder erhalten Sitzungsgelder und Fahrtentschädigungen gemäß dem Erlass der Regierung vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und historischen Kulturlandschaften sowie über die Ausgrabungen, Artikel 36