Sitzung vom 23. Dezember 2020

Erlass der Regierung zur Auszahlung Zusatzdotation zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Gesundheistkrise im Bereich des Tourismus auf kommunaler Ebene

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes Zusatzdotationen in Höhe von insgesamt 1.838.500 € für das Jahr 2020.

Die vorgesehenen Mittel werden wie folgt unter den einzelnen Gemeinden aufgeteilt:

  • Amel:                                   83.500 €
  • Büllingen:                        199.500 €
  • Burg-Reuland:                166.000 €
  • Bütgenbach:                   241.500 €
  • Eupen:                              445.500 €
  • Kelmis:                                97.500 €
  • Lontzen:                              48.500 €
  • Raeren:                             222.500 €
  • Sankt Vith:                      334.000 €

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der ostbelgische Tourismussektor im weitesten Sinne hat während der Corona-Krise besonders stark gelitten. Daher haben die Regierung und die neun Gemeinden partnerschaftlich beschlossen, dass in diesem Bereich eine finanzielle Unterstützung gewährleistet werden soll. Dabei wird den Gemeinden eine zusätzliche Dotation seitens der Gemeinschaft gewährt. Im Sinne der Subsidiarität und unter Einhaltung des Grundsatzes der Gemeindeautonomie erhalten die Kommunen die Möglichkeit, den erwähnten Sektor auf ihrem Gebiet durch ein Prämiensystem zu unterstützen. Die in der Dotation festgehaltenen Beträge sind auf verschiedene Simulationsmodelle zurückzuführen, die zur Ermittlung des Bedarfs herangezogen wurden. Weiter wurden die bereits ausbezahlten und bisher effektiv genutzten Mittel bei dieser zweiten Auszahlung berücksichtigt. Sollte sich herausstellen, dass die Höhe der Dotation nicht mit dem tatsächlichen Bedarf übereinstimmt, wird diese zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen sein.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Dotationen in Höhe von insgesamt 1.838.500 € werden angerechnet auf den Kredite OB 20 – PR 14 – ZW 43.21 (Gemeindedotation).

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors wurde beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 1. Oktober 2020 zur zweiten Anpassung des Dekretes vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020.
  • Krisendekret 2020 vom 6. April 2020, Artikel 8.3, eingefügt durch das Dekret vom 20. Juli 2020 und ersetzt durch das Dekret vom 10. Dezember 2020.