Sitzung vom 23. Dezember 2020

Zuschuss zur Ausstattung der Klinik St. Josef mit einem Upgrade des Radiologieservers

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Zuschuss für die Ausstattung der Klinik St. Josef VoG mit einem Upgrade des Radiologieservers in Höhe von 207.024,84 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen:

Betreffend die Krankenhäuser ist seit 2016 die Deutschsprachige Gemeinschaft für die Bezuschussung aller Infrastrukturarbeiten (Neubauten, Ausbauten, Umbauten, Renovierungsarbeiten), die Bezuschussung der Ausstattung sowie die Bezuschussung von schwerem medizinischem Gerät zuständig.

In Abweichung von Artikel 16 Absatz 2 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002 beträgt der Zuschuss für das in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 6 erwähnte Infrastrukturvorhaben von Krankenhäusern 60 % des für eine Bezuschussung in Betracht kommenden Gesamtbetrags der Ausgaben.

Die Auszahlung dieses Zuschusses, dessen maximale Höhe durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel begrenzt wird, ist an die Vorlage eines gemeinsamen jährlichen Investitionsplans in Bezug auf die Ausstattung der Krankenhäuser gebunden.

Für das Jahr 2020 haben die beiden Krankenhäuser, Klinik St. Josef St. Vith und Sankt Nikolaus-Hospital Eupen einen gemeinsamen Ausstattungsplan aufgrund des Erlasses der Regierung über die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben von Krankenhäusern vom
27. April 2017, Artikel 5, eingereicht. Dieser Plan wurde am 15. April 2020 vom zuständigen Minister genehmigt.

Im Rahmen des o.g. Investitionsplanes beantragt die Klinik St. Josef St. Vith die Bezuschussung eines Upgrades des Radiologieservers in Höhe von 207.024,84 EUR.

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel belaufen sich für das Jahr 2020 für beide Häuser auf insgesamt 1,4 Mio. EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:                            2020

Finanzstelle:                              70.22

Finanzposition:                           52.10

Zuschuss:                                  207.024,84

 

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors ist angefragt.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 18. März 2002 zur Infrastruktur.
  • Erlass vom 27. April 2017 über die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben von Krankenhäusern.