Sitzung vom 7. Januar 2021

Geschäftsführungsvertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Gesundheit, VoG PRISMA für die Jahre 2021-2024 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG PRISMA, Aachener Straße 81 in 4700 Eupen für das Jahr 2021

1. Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt den Geschäftsführungsvertrag mit dem Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Gesundheit, VoG PRISMA für die Jahre 2021-2024.

Die Regierung gewährt der VoG PRISMA, Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Gesundheit für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 245.720,94 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Die VoG PRISMA ist eine psycho-soziale Beratungsstelle für Menschen in verschiedenen Krisensituationen und zum Thema sexuelle Gesundheit. Diese Angebote richten sich an alle Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft insbesondere an Frauen und Mädchen in einer akuten Gewaltsituation.

Die einzelnen Angebote im Überblick:

Beratung (Konfliktberatung, Juristische Beratung, Sexual- und Verhütungsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung); Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit;

Psychotherapie; Frauenfluchthaus; Gruppenbegleitung und Opferbetreuung sowie Empfangsstelle erster Linie der Deutschsprachigen Gemeinschaft für alle geschlechtsspezifischen oder artverwandten Diskriminierungen.

Mit dem Fachbereich Gesundheit und Senioren wurde ein Pilotprojekt ‚Planning Familial‘ ausgearbeitet und dies wird im Rahmen des Artikels 4 des Dekretes vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention bezuschusst.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat dem Entwurf des GFV 2021—2024 zugestimmt. Der Ausschuss IV des Parlamentes hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2020 über den GFV abgestimmt.

Der GFV 2021-2024 wird unter Vorbehalt der Zustimmung durch das Plenum des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

3. Finanzielle Auswirkungen

Der Geschäftsführungsvertrag 2021-2024 sieht für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 245.720,94 EUR an die VoG PRISMA vor.

Dieser Betrag entspricht dem Zuschuss des Jahres 2020 zuzüglich des Zuschusses der Antidiskriminierungsstelle, erhöht um 1,25%. Hinzu kommt die Erhöhung des Personal-kaders um eine 0,25 Vollzeitäquivalenz-Stelle in der ambulanten Begleitung, sowie die Anpassung in Bezug auf das Rahmenabkommen 2020-2024 des NKS.

Der o.e. Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2021, OB 50, Pr. 15, Zuw. 33.01.

4. Gutachten

Das Gutachten der Finanzinspektion 17. Dezember 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57, Artikel 104, §1 und Artikel 105 sowie das Dekret vom 19. März 2012 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung, Artikel 12;
  • GFV 2021-2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG PRISMA;
  • Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG PRISMA, Aachener Straße 81 in 4700 Eupen für das Jahr 2021.