Sitzung vom 7. Januar 2021

Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2021 an das Öffentliche Sozialhilfezentrum Eupen, Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik, zur Kofinanzierung des Projekts „CAP48 - Viva for Life 2019 - VFL/2019/0126-A“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen für das Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik zur Kofinanzierung des Projekts „CAP48 - Viva for Life 2019 - VFL/2019/0126-A“ einen Zuschuss in Höhe von 13.800,00 EUR für das Jahr 2021 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit dem 1. Januar 2009 findet das Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen Anwendung. Der Erlass der Regierung über die Jugendhilfe und den Jugendschutz wurde am 14. Mai 2009 verabschiedet. Im Rahmen des Dekrets der Jugendhilfe wurde das Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik, nachfolgend Mosaik-Zentrum genannt, gemäß Artikel 22 als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat einen Geschäftsführungsvertrag mit dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen für das Mosaik-Zentrum für die Jahre 2021-2024 abgeschlossen.

Zu den Basisaufgaben des Mosaik-Zentrums gehören:

  • die stationäre Betreuung von Jugendlichen in einer Lebens- und Wohngruppe;
  • die stationäre Betreuung von minderjährigen Elternteilen;
  • die Notaufnahme von Kindern und Jugendlichen;
  • die Arbeit mit den Eltern der im Mosaik-Zentrum stationär betreuten Jugendlichen;
  • die ambulante Begleitung von Jugendlichen in Trainingswohnungen;
  • die ambulante Begleitung von Jugendlichen und ihren Familien;
  • die Organisation und Umsetzung von begleiteten Besuchskontakten.

Im Rahmen der Aktion Viva for Life 2019 reichte das Öffentliche Sozialhilfezentrum Eupen als Träger des Mosaik-Zentrums bei CAP48 einen Projektantrag ein. Gegenstand des Projekts ist es, einen angepassten sozialpädagogischen Rahmen für Kinder zu schaffen, die emotional und psychisch belastet sind. In diesem Zusammenhang ist das Thema Bindung zentral, insbesondere Bindungsstörungen in der frühen Kindheit. Neben der konkreten pädagogischen Betreuung der Kinder wird das Mosaik-Zentrum ein fundiertes Betreuungskonzept für die Zielgruppe der Kinder von 0 bis 6 Jahren erarbeiten.

Die Finanzierung des Projekts soll die Fortbildung der Mitarbeiter, die Einstellung von zusätzlichem Personal im Kleinkindhaus sowie die Anschaffung von pädagogischem Material ermöglichen und so den spezifischen sozialpädagogischen Rahmen und die damit einhergehende spezialisierte Begleitung gewährleisten.

Das von CAP48 genehmigte Projekt wurde am 25. Februar 2020 in einer Konvention zwischen CAP48 und dem Mosaik-Zentrum formalisiert. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 63.600,00 EUR und setzen sich wie folgt zusammen:

  • VZÄ-Stelle Sozialarbeiter: 54.000,00 EUR;
  • Weiterbildungen: 8.000,00 EUR;
  • Material (Bücher, …): 1.600,00 EUR.

Die Konvention mit CAP48 umfasst die Finanzierung von 31.800,00 EUR und setzt eine Kofinanzierung von 50% durch die Deutschsprachige Gemeinschaft voraus. Diese Kofinanzierung von 31.800,00 EUR erstreckt sich auf zwei Haushaltsjahre und teilt sich wie folgt auf:

Haushaltsjahr

Zuschusshöhe

2020

18.000,00 EUR

2021

13.800,00 EUR

 

 

 

 

 

Vorgenannter jährlicher Zuschuss wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft Finanzstelle 50.14, Finanzposition 43.21 ausgezahlt.

Der Durchführungszeitraum des Projekts beträgt ein Jahr ab dem Datum der ersten Zahlung von CAP48.

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:               2021

Finanzstelle:                 50.14

Finanzposition:              43.21

Zuschuss:                     13.800,00 EUR

 

Der Gesamtzuschuss für das Jahr 2021 beträgt 13.800,00 EUR und wird zu 100% im Jahr 2021 gezahlt.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 17. Dezember 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;
  • Geschäftsführungsvertrag 2021-2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen für das Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik.