Sitzung vom 7. Januar 2021

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS-Hilfe, VoG für das Jahr 2021 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die SOS-Hilfe, VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen für das Jahr 2021

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag mit der SOS-Hilfe, VoG für das Jahr 2021.

Die Regierung gewährt der SOS-Hilfe, VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen einen Zuschuss für das Jahr 2021 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die SOS-Hilfe, VoG erbringt Leistungen im Bereich der hauswirtschaftlichen und hand-werklichen Hilfe, der sozialen Hilfe und der Bekämpfung von Armut.  Die Leistungen werden im Prinzip ausschließlich Personen gewährt, die sich aufgrund ihrer sozio- familiären oder finanziellen Situation in einer Notlage befinden.

Die folgenden Tätigkeiten der VoG erstrecken sich auf alle Gemeinden des deutschen Sprachgebietes:

  • Hauswirtschaftliche Dienstleistungen;
  • Handwerkliche Dienstleistungen in der Renovation und im Gartenbereich;
  • Möbellager, Umzüge und Transporte;
  • Sozialbetrieb „Fahrradwerkstatt“;
  • Versch. projektbezogene Tätigkeiten;
  • Sozial-beruflicher Integrationsbetrieb

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der SOS-Hilfe wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Jahr 2021 ein Zuschuss in Höhe von 989.717,41 EUR gewährt.

Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

953.853,74 EUR (Basis Gesamtsumme 2020)

-   5.000,00 EUR (abzgl. Material Handwerker, wird nicht indexiert)

- 27.500,00 EUR (abzgl. Nahbereich Waschbären, wird nicht indexiert)

921.353,74 EUR

+  6.328,98 EUR (Anp. NKS Sep. – Dez. 2020)

927.682,72 EUR       

+ 11.596,03 EUR       (1,25 % Index)

939.279,75 EUR

+ 17.937,66 EUR (Anp. NKS 2021)

+   5.000,00 EUR (Material Handwerker)

+ 27.500,00 EUR (Waschbären)

989.717,41 EUR Gesamtsumme 2021

 

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2021, OB 50, Pr.15, ZW. 33.01.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 17. Dezember 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege;
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57 und Artikel 104;
  • Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS- Hilfe, VoG für 2021;
  • Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die SOS-Hilfe, VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen für das Jahr 2021.