Sitzung vom 7. Januar 2021

Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses zur Deckung der Kosten der stationär betreuten Minderjährigen für das Jahr 2021 für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) einen Zuschuss zur Deckung der Kosten der stationär betreuten Minderjährigen in Höhe von 9.990,- EUR für das Jahr 2021 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen:

Seit dem 1. Januar 2009 findet das Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen Anwendung. Der Erlass der Regierung über die Jugendhilfe und den Jugendschutz wurde am 14. Mai 2009 verabschiedet. Im Rahmen des Dekrets der Jugendhilfe wurde die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) gemäß Artikel 22 als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat einen Geschäftsführungsvertrag mit der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) für den Zeitraum von 2021-2024 abgeschlossen.

Zu den Basisaufgaben der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) gehören:

  • die stationäre Betreuung in der sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft;
  • das betreute Einzelwohnen;
  • der Treffpunkt für ehemalige Bewohner und andere Hilfesuchende.

Die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) erhält gemäß Artikel 8 des Geschäftsführungsvertrags zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) zusätzlich zu der Basisbezuschussung einen jährlichen Zuschuss zur Deckung der Kosten für die stationär betreuten Minderjährigen. Für das Jahr 2021 beträgt dieser Zuschuss 9.990,- EUR.

Der zusätzliche jährliche Zuschuss geht von einer Belegung durch einen Minderjährigen an 365 Tagen/Jahr aus. Sind die effektiven Belegungstage geringer als 365 Tage/Jahr, wird im folgenden Jahr eine Verrechnung von 27,37 EUR pro nicht belegten Tag mit einem monatlichen Vorschuss vorgenommen, bzw. von der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) zurückgefordert.

Ein minimaler jährlicher Zuschuss in Höhe von 7.500,- EUR bleibt allerdings zur Bereitstellung eines freien Platzes für Minderjährige gewährleistet.

Überschreiten die effektiven Belegungstage durch Minderjährige 365 Tage/Jahr, kann die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) im folgenden Jahr einen Antrag für die Übernahme der Kosten von 27,37 EUR pro zusätzlich belegten Tag bei der Regierung einreichen. Die Regierung entscheidet nach Gutachten des zuständigen Fachbereichs des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:                 2021

Finanzstelle:                   50.14

Finanzposition:                33.01

Zuschuss:              9.990,- EUR

 

Die Deckung der Kosten für die stationär betreuten Minderjährigen beträgt für das Jahr 2021 maximal 9.990,- EUR und wird zu 100% in Form von monatlichen Zuschüssen ausgezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 832,- EUR für die Monate Januar bis November 2021 und auf 838,- EUR für den Monat Dezember 2021.

Der minimale jährliche Zuschuss zu Gunsten der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) für das Jahr 2021 beträgt 7.500,- EUR.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 17. Dezember 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;
  • Geschäftsführungsvertrag 2021-2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.).