Sitzung vom 7. Januar 2021

Jahreszuschuss 2021 an die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021.

Die Regierung gewährt der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens einen Zuschuss in Höhe von 590.308,34 EUR für das Jahr 2021 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch die 6. Staatsreform wurde der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Zuständigkeit für die psychiatrische Langzeitversorgung zum 1. Januar 2019 übertragen.

In diesem Rahmen übernahm die Deutschsprachige Gemeinschaft zum 1. Januar 2019 die Bezuschussung der VoG Begleitetes Wohnen.

Ein vereinfachtes Finanzierungsmodell wird mit dem einzigen Träger in der Deutschsprachigen Gemeinschaft entwickelt.

Vor diesem Hintergrund wurde vorliegende Vereinbarung zur Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte und Aufgaben getroffen. Die Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft und endet am 31.12.2021. Die entsprechende föderale Finanzierungsgesetzgebung wurde aufgehoben.

Die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgien (BWO) ist mit der Begleitung und Unterstützung von Erwachsenen mit psychiatrischen stabilisierten Erkrankungen beauftragt.

Die VoG BWO bietet für Erwachsene eine allgemeine Wohnbegleitung (inklusive Aktivation) an, bestehend aus sozialen und tagesstrukturierenden Angeboten. Das Angebot ist für jeden Bürger zugänglich.

Spezifisch für Erwachsene mit psychiatrischen Erkrankungen bietet die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens zusätzlich eine Begleitung und Betreuung im häuslichen Umfeld durch den psychiatrischen Begleitdienst an.

Ziel der Begleitung und Betreuung ist es, die höchstmögliche Autonomie der Erwachsenen in der Einrichtung bzw. im häuslichen Umfeld zu schaffen und/oder soweit es geht aufzubauen.

Die Bedürfnisse und die Anfragen des Klienten werden in der Begleitung und Betreuung berücksichtigt.

Der Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:

  • Pauschale Psychiatrischer Begleitdienst: 184.528,13 EUR
  • Pauschale Aktivationsfunktion: 61.509,38 EUR
  • Bewohnerbezogener Zuschuss – Wohnstrukturen (inkl. Medizinischer Funktion): 287.490,06 EUR
  • Personalbezogener Zuschuss:
    • Karriereende 2020: 15.000 EUR  
    • Erhöhung der Gehaltstabellen aufgrund des Rahmenabkommen vom 2. Mai 2019 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Jahre 2020-2024: 10.773,17 EUR
  • Zuschuss für Verwaltung und Koordination: 30.500,00 EUR
  • Zuschuss für psychosoziale Begleitung im Rahmen der Corona Krise: 507,60 EUR

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:                    2021

Finanzstelle:                      50.16

Finanzposition:                   33.00

Zuschuss:                590.308,34

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. Dezember 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Königlicher Erlass vom 10. Juli 1990 zur Festlegung der Zulassungsnormen in Bezug auf Initiativen des begleiteten Wohnens für Patienten der Psychiatrie;
  • Königlicher Erlass vom 18. Juli 2001 zur Festlegung der Regeln, gemäß derer Finanzhaushaltsmittel, die Quote der Pflegetage und der Preis pro Pflegetag für Initiativen des begleiteten Wohnens bestimmt wird;
  • Vertrag 2021 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens.