Sitzung vom 14. Januar 2021

Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA für das Jahr 2020 sowie Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 9. Januar 2020 zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA für das Jahr 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Die Regierung gewährt der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA einen Zuschuss in Höhe von 469.513,59 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Sanitären Krise und der hauptsächlichen föderalen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19) hat die Regierung ein Krisendekret verabschiedet. Dieses sieht insbesondere Maßnahmen, zur Unterstützung der im nichtkommerziellen Sektor tätigen Einrichtungen, vor.

  1. Zuschussgarantie

Auf Grund der Corona-Krise wurde im Zeitraum zwischen den 11 März 2020 und dem 31. Mai 2020 zum Schutz der Hochrisikogruppe nicht dringend notwendige Hilfen durch den Dienst oder die Nutznießer eingestellt. Ein Teil der dadurch freigemachten Personalressourcen wurden den Wohn- und Pflegezentren für Senioren (WPZS) zur Verfügung gestellt. Sowohl die abgesagten Dienstleistungsstunden als auch die, mit dem zur Verfügung stehenden Personal geleisteten Stunden in den WPZS, gelten als geleistete Dienstleistungsstunden des entsprechenden Angebotes und werden in der entsprechenden Quartalsaufstellung der genutzten Stunden berücksichtigt

  1. Zuschuss zur Abfederung der finanziellen Folgen der Sanitären Krise

Dieser setzt sich wie folgt zusammen

  • auf Grund von Covid-19 entstandenen Mehrkosten, beispielsweise für Schutzmaterial, 
  • Ausfällen der Nutznießerbeiträge durch abgesagte Dienstleistungen während der akuten Phase der Krise sowie der in den Wohn- und Pflegezentren für Senioren, zu deren Unterstützung geleisteten Stunden

Mehrkosten

1.445,00 EUR

Ausgefallenen Nutznießerbeiträge

10.428,26 EUR

Total

11.873,26 EUR

  1. Erhöhungen der Gehaltstabellen

Darüber hinaus wurde die Aufwertung der Gehaltstabelle für die Beschäftigten der VoG SAFPA um zwei Jahre vorgezogen. Die Erhöhungen der Baremen werden, laut Abkommen seit dem 1. September 2020 gewährt. Der Zuschuss für die aufgrund der Aufwertung der Gehaltstabellen entstandene Mehrkosten beläuft sich für die VoG SAFPA für die Monate September bis Dezember 2020 auf 1.219,70 EUR.

  1. Psychosoziale Begleitung des Personals

Ferner wurde ein Projektaufruf gestartet, um den Dienst bei der Durchführung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona Krise für die Mitarbeiter zu unterstützen. Projekte können für 2020 und in 2021 eingereicht werden. Die VoG SAFPA wird einen entsprechenden Antrag für das Jahr 2021 einreichen.

Die durch dieses Addendum geregelten Mehrkosten belaufen sich somit auf insgesamt 13.092,96 EUR.

Demzufolge erhält die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 einen maximalen Zuschuss i. H. von 469.513,59 EUR.

Die Auszahlung erfolgt nach den in Kapitel V, Punkt 2, angepassten Modalitäten des Addendums zum Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA für das Jahr 2020.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                            2020

Finanzstelle:                               50.17

Finanzposition:                           33.00

Zuschuss:                   469.513,59 EUR

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 06. Januar 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 25. Dezember 2016, so wie es abgeändert wurde.
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, so wie es abgeändert wurde.
  • Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplan der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020, so wie es abgeändert wurde.
  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
  • Krisendekret 2020 vom 27. April 2020.
  • Aufgrund des Programmdekretes 2020 vom 10. Dezember 2020.
  • Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA für das Jahr 2020.