Sitzung vom 21. Januar 2021

Vertreterdatenbank – Vertretung der Regierung im Interministeriellen Komitee der Finanzinspektion (CIIF)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt den Ministerpräsidenten in seiner Funktion als Minister für Budget und Finanzen in das Interministerielle Komitee der Finanzinspektion (CIIF).

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In Anwendung von Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 28. April 1998 zur Organisation des Interföderalen Corps der Finanzinspektion setzt sich das Interministerielle Komitee der Finanzinspektion (CIIF)  aus Mitgliedern der Föderalen Regierung und der Regierungen der Gemeinschaften und Regionen zusammen. Traditionell sind dies jeweils die Minister, die die Ressorts Finanzen und Haushalt in ihrem Portfolio haben.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Königlicher Erlass vom 28. April 1998 zur Organisation des Interföderalen Corps der Finanzinspektion.