Sitzung vom 21. Januar 2021

Gemeinde Büllingen: Pfarrkirche Wirtzfeld - Erneuerung des Heizkessels – Dringlichkeitsverfahren

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit der Erneuerung eines Heizkessels der Pfarrkirche in Wirtzfeld an.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Bei der jährlichen Wartung der Heizung wurde festgestellt, dass die Brennkammer des Heizkessels (datiert von 1982) schadhaft ist und beim Betrieb des Brenners ein Teil der Abgase in das Warmluftsystem gelangt, welches zum Beheizen der Kirche dient.

Infolge der Anreicherung der Warmluft mit CO² kann ein Aufenthalt in der Kirche bei laufender Heizung zu Vergiftungserscheinungen führen und somit nicht mehr als sicher gelten. Demzufolge besteht eine akute Gefährdung der Öffentlichkeit.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 – PR 03 – ZW 63.21

Der voraussichtliche Zuschuss für die Erneuerung des Heizkessels der Pfarrkirche in Wirtzfeld beläuft sich auf 5.895,85 €, dies sind 60% der annehmbaren Projektkosten in Höhe von 9.826,41 €.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.