Sitzung vom 28. Januar 2021

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien für das Jahr 2021 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2021 an die VoG KPVDB.

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien, KPVDB für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021.

Die Regierung gewährt der VoG Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien, KPVDB einen Zuschuss in Höhe von 369.990,46 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung ist der Berufsverband für Krankenpfleger/innen in Belgien. Die finanzielle Zuwendung der Deutschsprachigen Gemeinschaft berücksichtigt insbesondere die Angebote zur ständigen Weiterbildung von Krankenpflegern und Pflegepersonal sowie Zusatzausbildungen, die Ausbildung zum Familien- und Seniorenhelfer/Pflegehelfer oder Kinderbetreuer (AFP-K).

Der Zuschuss in Höhe von 369.990,46 EUR für das Jahr 2021 setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Betrag in Höhe von 118.396,95 EUR für die Durchführung der Ausbildung zum Familien- und Seniorenhelfer/Pflegehelfer;
  • ein Betrag in Höhe von 118.396,95 EUR für die Durchführung der Ausbildung zum Kinderbetreuer;
  • ein Betrag in Höhe von 29.599,24 EUR für 150 Stunden der Weiterbildung für Pflegehelfer, auf Grundlage der Anpassung des Königlichen Erlasses vom 12. Februar 2006 zur Festlegung der Modalitäten für die Registrierung als Pflege-helfer und somit auf Grundlage der Anpassung der Liste der Tätigkeiten eines Pflegehelfers, an Stelle der üblichen Zusatzausbildung.
  • Ein Betrag in Höhe von 103.597,32 EUR für die Durchführung der im Vertrag Kapitel 2.2 beschriebenen Aufgaben sowie personalbezogene Ausgleichszahlungen und Funktionskosten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:                            2021

Finanzstelle:                              50.16

Finanzposition:                           33.00

Zuschuss:                    369.990,46 EUR

 

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 18. Januar 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien, KPVDB, für das Jahr 2021.