Sitzung vom 28. Januar 2021

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA für das Jahr 2021 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2021 für die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021.

Die Regierung gewährt der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA einen Zuschuss in Höhe von 499.912,02 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit dem 16.02.2009 findet das Dekret über die Dienste der häuslichen Hilfe Anwendung. Die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst (SAFPA) wurde unter Voraussetzung der Erfüllung aller entsprechenden rechtlichen Vorgaben auf unbestimmte Dauer ab dem 1. April 2011 anerkannt.

Laut Artikel 52 und 53 des Dekretes vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege bewilligt die Regierung ein jährliches Stundenpaket für Dienstleister der Familien- und Seniorenhilfe.

Der Vertrag regelt die im Rahmen des Dekretes zu erfüllenden Aufgaben des Dienstes und die dementsprechenden Qualitätskriterien. Dieser Vertrag definiert ebenfalls den Jahreszuschuss und die Auszahlungsmodalitäten.

Die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA bietet Familien- und Seniorenhilfe und Hilfe bei Mehrlingsgeburten an.

Die VoG SAFPA muss für jeden Senior mit Unterstützungsbedarf, der Familien- und Seniorenhilfe in Anspruch nimmt, eine Beratungsbescheinigung sowie einen Unterstützungsplan laut Artikel 7 und Artikel 15 des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben vorlegen können.

Liegt die Beratungsbescheinigung beziehungsweise der Unterstützungsplan eines Seniors mit Unterstützungsbedarf, der die eigentliche Familien- und Seniorenhilfe in Anspruch nimmt, nicht vor, fordert die VoG SAFPA die Person auf, diesen in der DSL erstellen zu lassen.

Seit dem 1. Juli 2014 leistet die VoG Familienhilfe weitere Dienstleistungsstunden im Rahmen des regionalen Projektes „Beschäftigung von Jugendlichen im nichtkommerziellen Sektor“. Die entsprechenden Personalkosten für 1,79 (vorher 2) VZÄ Familien- und Seniorenhelfer werden ab dem 1. Januar 2016 von der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernommen.

Zuschuss 2021

Laut Vertrag 2021 wird der SAFPA ein Zuschuss in Höhe von 499.912,02 EUR für das Jahr 2021 gewährt:

Insgesamt werden 13.595 Stunden bezuschusst, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • 13.000 Dienstleistungsstunden Familien- und Seniorenhilfe beim Nutznießer,
  • 270 Stunden für Weiterbildung, berechnet auf die Anzahl aktiver Personalmitglieder zum 30. Juni 2020. Pro Personalmitglied der Familien- und Seniorenhilfe werden 15 Stunden pro Jahr berechnet.
  • 325 Stunden für die Koordination, berechnet auf Basis von 2,5% der geleisteten Stunden beim Nutznießer.

Für dieses vereinbarte Stundenkapital erhält der Dienst einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 401.783,05 EUR. Der Zuschuss basiert auf vier verschiedenen Stundensätzen pro Berufskategorie gemäß der Anlage 1 des vorliegenden Vertrages. Die Stundensätze setzen sich wie folgt zusammen: Basissatz, Zusatz für das Dienstalter und Zusatz für außergewöhnliche Stunden (Wochenenden und Abendstunden).

Der Dienst erhält außerdem einen Pauschalzuschuss für Umrahmungskosten in Höhe von 96.128,97 EUR. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus:

  • einem Pauschalzuschuss für Personal- und Fahrtkosten für die Verwaltung, die Sozialassistenten und die Direktion in Höhe von 87.998,70 EUR für die in Kapitel III Punkt 1 aufgeführten Aufgaben;
  • einem Pauschalzuschuss für Koordination in Höhe von 8.130,27 EUR.

Zur Unterstützung des Personals bei der Bewältigung der psychosozialen Folgen der Corona-Krise wird der VoG SAFPA ein Zuschuss von maximal 2.000 EUR gewährt. Dieser Zuschuss ist an die Durchführung der Maßnahme im Jahr 2021 geknüpft.

Für das Jahr 2021 wurde für die Berechnung des Zuschusses eine Erhöhung von 1,25 % auf den Basissatz, den Zusatz Dienstalter, den Zusatz außergewöhnlichen Stunden und auf die Umrahmungskosten 2020 berechnet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA erhält einen Betrag in Höhe von 499.912,02 EUR. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2021, OB 50, Programm 17, Zuweisung 33.00.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 18. Januar 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
  • Vertrag für das Jahr 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA.