Sitzung vom 28. Januar 2021

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Oktober 2005 zur Bezeichnung der Mitglieder der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Grundschulwesen sowie der Mitglieder der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Sekundar- und Hochschulwesen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Oktober 2005 zur Bezeichnung der Mitglieder der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Grundschulwesen sowie der Mitglieder der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Sekundar- und Hochschulwesen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Reaffektierungskommission erstellt Gutachten im Zusammenhang mit der Wiedereinberufung in den Dienst von Personalmitgliedern, die wegen Stellenmangels zur Disposition stehen. Diese Gutachten werden dem Unterrichtsminister übermittelt, der dann die endgültige Entscheidung trifft. Es gibt eine Reaffektierungskommission für das subventionierte Grundschulwesen sowie eine Reaffektierungskommission für das subventionierte Sekundar- und Hochschulwesen.

Durch den vorliegenden Erlass werden auf Vorschlag der CGSP in dem Erlass der Regierung vom 27. Oktober 2005, der die Mitglieder der beiden Reaffektierungskommissionen bestellt, Frau Delphine Cupers (effektives Mitglied) und Herr Ludwig Recker (Ersatzmitglied) in ihrer Funktion als Vertreter der Personalmitglieder in beiden Kommissionen jeweils durch Frau Jessica Michel (effektives Mitglied) und Frau Marcelle Pütz (Ersatzmitglied) ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 15. Januar 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Königlicher Erlass vom 27. Juli 1976 zur Regelung der Zurdispositionstellung wegen Stellenmangels, der Wiedereinberufung in den Dienst und der Gewährung einer Wartegehaltssubvention im subventionierten Unterrichtswesen, Art. 8 §1 Absatz 3, ersetzt durch das Dekret vom 6. Juni 2005