Sitzung vom 28. Januar 2021

Genehmigung der Kofinanzierung und Stellungnahme zu INTERREG-V-A Projektanträgen der Euregio Maas-Rhein im Rahmen des 6. Aufrufs

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt die Informationen zum sechsten Aufruf für Interreg-Projekte in der Euregio Maas-Rhein zur Kenntnis und stimmt den Empfehlungen zur Positionierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen des Begleitausschusses vom 3. Februar 2021 zu.

Die Regierung genehmigt die erforderliche Kofinanzierung für folgende Projekte:

 

Projekt

 

2021

 

2022

2023

Kofinanzierungs-bedarf TOTAL

EMRLingua EVTZ Euregio Maas-Rhein (Leadpartner)

9.661,52 €

9.661,52 €

9.661,52 €

28.984,57 €

Die Kofinanzierung erfolgt prinzipiell und unter dem Finanzierungsvorbehalt über OB 30 PR 11 ZW 12.11

EMRLingua MDG

96.829,59 €

115.695,7 €

84.963,96 €

297.489,25 €

Die Kofinanzierung erfolgt prinzipiell und unter dem Finanzierungsvorbehalt über OB 20 PR 00 ZW 11.11; OB 20 PR 00 ZW 12.11 und OB 30 PR 11 ZW 12.11.

 

Der Ministerpräsident, Minister für Lokale Behörden und Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1. Hintergrund

Das INTERREG V-Programm EMR hat ein Budget von 96.000.250 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Der Fördersatz liegt grundsätzlich bei 50% aus dem Programm und 50% müssen über andere öffentliche oder private Mittel gedeckt werden.

Das INTERREG V-Programm EMR fördert grenzüberschreitende Projekte in den Themenbereichen Innovation (34% der Mittel), Wirtschaft (21%), soziale Inklusion/Bildung (20%), territoriale Entwicklung (19%) sowie Technische Hilfe (6%).

Im Rahmen von fünf Projektaufrufen und einem COVID-spezifischen Aufruf wurden bis dato 48 Projekte genehmigt und EFRE-Mittel in Höhe von insgesamt rund 70 Mio. EUR gebunden.

Im Rahmen des sechsten Aufrufs stehen insgesamt rund 20,5 Mio. EUR EFRE Mittel zur Verfügung, die sich wie folgt über die Prioritätsachsen des Programms verteilen, siehe Tabelle weiter unten. Bis zur Einreichefrist am 14. September 2020 wurden 25 Projektvorschläge beim Interreg V-A Programm eingereicht. Diese Antragsentwürfe wurden vom Gemeinsamen Sekretariat des Programms und den Programmpartnern evaluiert und in einer Sitzung der Beratungsgruppe, bestehend aus Vertretern der Programmpartner sowie der Verwaltungsbehörde, des Gemeinsamen Sekretariats und der Regionalen Antennen, am 7. Oktober 2020 besprochen. Alle Antragsteller erhielten in der Folge begründete Empfehlungen zur weiteren Ausarbeitung ihres Projektantrags. Schlussendlich wurden zum 10. November 2020 im Rahmen des offiziellen Auswahlverfahrens 19 Projektanträge eingereicht. Nach Prüfung der Zulässigkeit durch die Verwaltungsbehörde wurden 18 Projektanträge für zulässig erklärt.

Bei sieben der Projekte ist ein ostbelgischer Partner beteiligt, vier davon als operationeller Partner. Ein Projekt erfordert eine Kofinanzierung seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

 

Prioritätsachse des Programms

Anzahl eingereichter Projektanträge

Zur Verfügung stehender EFRE-Betrag

Beantragter EFRE-Betrag

Differenz

Achse 1 – Innovation 2020

1

 

 

 

1

1.400.000 EUR für Projekt im Bereich Blockchain

 

1.150.000 EUR für Dachprojekt

 

1.399.927,11 €

 

 

 

1.149.995,87 €

- 49.922,98 €

 

Achse 2 – Wirtschaft

2

 

 

 

 

 

 

 

 

1

6.000.000 EUR für Projekte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des effizienten Umgangs mit Ressourcen in KMU

 

3.000.000 EUR für Dachprojekt im Rahmen des Ziels 2.2

2.397.308,62 €

 

 

 

 

 

 

 

 

2.711.687,85 €

3.891.003,53 €

 

Achse 3 – Soziale Inklusion und Bildung

12

8.738.583 EUR

12.633.883,27 €

 

- 3.895.300,27 €

 

Achse 4 – Territoriale Entwicklung

1

150.000 EUR

150.058,37 €

- 58,37 €

 

 

2.2. Empfehlungen zur Positionierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Begleitausschuss am 3. Februar 2021

Der Auswahlausschuss, der sich zusammensetzt aus Vertretern der Programmpartner, der Verwaltungsbehörde und des Gemeinsamen Sekretariats, hat am 19. Januar 2021 über die 18 für zulässig erklärten Anträge beraten. Die Ergebnisse dieser Beratung und die Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung werden dem Begleitausschuss des Programms am 3. Februar 2021 zur definitiven Entscheidungsfindung vorgelegt.

Auf der Grundlage der Stellungnahmen der zuständigen Fachbereiche empfiehlt die Regionale Antenne folgenden Projekten zuzustimmen und im Falle einer Genehmigung die entsprechende Kofinanzierung zur Verfügung zu stellen:

 

Projektname

Prioritäts-achse des Programms

DG Partner

Budget

Argumentation

BC4P

1

ClimateCities sprl (Kettenis)

Gesamtbudget Projekt:

2.799.854,26 €

 

Budget DG Partner:

168.967,97 €

 

Das Projekt war bereits im 5. Aufruf eingereicht worden, musste jedoch für unzulässig erklärt werden, nachdem sich herausstellte, dass der ostbelgische Projektpartner kein Unternehmen führte. Mittlerweile hat dieser eine sprl gegründet.
Im Vorfeld der Antragstellung hat es ein Gespräch zwischen der Regionalen Antenne, der Verwaltungsbehörde und dem ostbelgischen Antragsteller gegeben, um ihn insbesondere auch über die Verpflichtungen und möglichen Risiken im Falle einer Projektteilnahme aufmerksam zu machen. Der PP hat sich dazu entschlossen, weiterhin im Projekt teilzunehmen. Die DG hat sich bereits im 5. Aufruf positiv zum Projekt geäußert, weil es sich um ein sehr innovatives Projekt handelt. Dieser Positionierung kann auch für den 6. Aufruf gefolgt werden

ET2SMEs

1

(WFG)

Gesamtbudget Projekt:

2.226.034,22 €

 

Budget DG Partner:

-

Die WFG war im Vorfeld der Einreichung in Hinblick auf eine Projektteilnahme kontaktiert worden und hat einen Letter Of Intent als unterstützender Partner unterzeichnet, um ggfs. die ostbelgischen Unternehmen auf gewisse Aktionen des Projekts aufmerksam zu machen.

Compos(t)

 

2

Agra Ost

Gesamtbudget Projekt:

2.888.537,20 €

 

Budget DG Partner: 

625.003,18 €

Das Projekt hat keinen Antragsentwurf eingereicht und somit auch keine Empfehlungen diesbezüglich erhalten. Trotzdem wurde der Projektantrag eingereicht. Der FbAUO und FbSTAND halten das Projekt bezüglich des Inhalts für unterstützenswert. Daher hat sich die DG im Auswahlkomitee positiv zum Projekt positioniert. Dadurch, dass die PP jedoch keine Empfehlungen bzgl. ihres Projektantrags erhalten haben, weist der Antrag einige Schwächen auf, weshalb das Projekt vom Auswahlkomitee dem Begleitausschuss zur Ablehnung vorgeschlagen wurde und sich eine Kofinanzierung der DG somit erübrigt.

From Waste to Profit

2

IHK (assoziierter Partner)

Gesamtbudget Projekt:

5.358.741,10 €

 

Budget DG Partner: 

-

Die IHK wurde als assoziierter Partner der Projektpartnerschaft hinzugefügt, um die Brücke zu hiesigen Unternehmen zu schlagen.

EuMIG

3

VHS und KAP

Gesamtbudget Projekt:

1.882.191,81 € 

 

Budget DG Partner:

 

VHS:

215.006,73 €

 

KAP:

168.149,69 €

 

Negative Stellungnahme seitens aller Kabinette und zuständigen Fachbereiche, siehe weitere Erläuterungen nachstehend dieser Tabelle.

EMRLingua

3

MDG

Gesamtbudget Projekt:

2.718.485,90 €

 

Budget DG Partner:

594.978,50 €

 

Beantragte Kofi EVTZ EMR:

28.984,57 €

 

Der FbPAED ist als vollwertiger Projektpartner involviert.

 

Das EVTZ EMR ist Leadpartner.

 

Siehe weitere Erläuterungen zum Projekt nachstehend dieser Tabelle.

skills4you

3

MDG (assoziierter Partner)

Gesamtbudget Projekt:

2.816.378,51 €

 

Budget DG Partner:

-

Der FbPAED ist als assoziierter Partner im Projekt integriert worden, um von den Projektinhalten profitieren zu können.

 

 

Die vollständige Übersicht aller eingereichten Projekte finden Sie im Anhang.

EMRLingua

Mit diesem Projekt soll der Stellenwert der Nachbarsprachen Französisch, Deutsch und Niederländisch sowie die Berücksichtigung von interkulturellen Kompetenzen an den Grundschulen, weiterführenden Schulen und Berufsschulen in der EMR gestärkt werden, damit die Bürger die Grenzen weniger als Hemmnis für das Arbeiten, Studieren und Wohnen empfinden und das Potential in der EMR noch besser genutzt wird. Damit der Nachbarsprachenunterricht in der EMR eine nachhaltige Struktur erhält und Wissen und Kompetenzen euregional gebündelt sowie Synergieeffekte kreiert werden können, soll im Rahmen des Projekts ein euregionales Koordinierungs- und Wissenszentrum gegründet werden (Ansiedlung beim EVTZ EMR - Leadpartner), durch das ein Netzwerk von Schulen, Lehrern und anderen Experten in den Bereichen Nachbarsprachenunterricht und interkulturelle Kompetenzen aufgebaut, unterstützt und betreut wird. Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft (FbPAED) ist an dem Projekt beteiligt und möchte in diesem Rahmen insbesondere auch ein digitales Geographiebuch entwickeln.

EuMig

Das Projekt „EuMig“ zielt darauf ab für die Integration von Migranten auf dem lokalen Arbeitsmarkt und ihre gesellschaftliche Teilhabe die vorhandenen Kompetenzen und Maßnahmen zu bündeln, die Reichweite zu erweitern und das Potential der grenzüberschreitenden Region freizulegen. Es soll von den individuellen Potentialen der Migranten ausgegangen werden, um Betätigungsfelder zu finden, die ihren Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechen. Dieser Ansatz weicht von vielen der traditionellen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration ab. Vorgesehene Maßnahmen sind der Aufbau von Infrastrukturen in den drei Regionen - zusammengeführt in einem euregionalen Migrationshub - die bedarfsorientierte Ressourcen (Ausbildungsmaterial/Pool von Ausbildern und Betreuern) bereitstellen. Innerhalb dieser Infrastrukturen coachen Fachleute Migranten im Hinblick auf die Entwicklung ihrer Potentiale. Im 2. Schritt ist eine gezielte Angliederung dieser aktivierten Infrastrukturen an öffentliche und/oder private Institutionen geplant.

Projektpartner in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind die VHS und die KAP, die für die Vermittlung von Migranten Projektkosten in Höhe von 383.156,42 € vorsehen. Beantragt wird eine Kofinanzierung seitens der DG in Höhe von 191.578,22 €.

Da das Vorhaben eine Vielzahl von Themen und Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft betrifft, fand am 11. Januar 2021 eine Abstimmung mit allen Kabinetten und den Fachbereichen Beschäftigung, Familie und Soziales sowie Ausbildung und Unterrichtsorganisation statt, mit folgendem Ergebnis:

Die KAP und die VHS sind sehr aktiv in der Vermittlung neuer (Sprach-)Kenntnisse. Alle Kabinette und zuständigen Fachbereiche bezweifeln jedoch, dass eine Bildungseinrichtung genügend Erfahrung in der Arbeitsvermittlung (von Migranten) aufweist, die den Schwerpunkt des Projektes ausmacht: Erfahrungen der rechtlichen Bestimmungen (insb. Arbeitsrecht); Kenntnisse der bestehenden Instrumente, Förderungen und Maßnahmen; usw. Der Aufbau einer zusätzlichen Vermittlungsleistung widerspricht dem Ziel des REKIII-Projektes "Vermittlung aus einer Hand".

Aus dem Antrag geht hervor, dass der eigentliche Kern des Projektes - das Coaching - nicht durch die ostbelgischen Projektpartner gewährleistet, sondern an externe Dienstleister weitervergeben wird. Dies zeigt, dass sich die Projektpartner nicht mehr im Bereich ihrer eigenen Expertise bewegen.

EuMig greift den REKIII-Projekten „Vermittlung aus einer Hand“ sowie „Integration und Diversität“ vor, die im Frühjahr 2021 starten sollen. Der Bedarf ist unbestritten, jedoch ein Projektstart verfrüht und würde zu einem Doppelangebot in der Deutschsprachigen Gemeinschaft führen. Im REKIII-Projekt "Integration und Diversität" soll unter anderem bei einem virtuellen Forum am 11. und 12. März 2021 mit allen Akteuren (inklusive der verschiedenen Ausbildungsakteure) mögliche Strategien zur Herangehensweise an die Herausforderungen gesucht werden. Im vorliegenden Projekt werden die anderen Akteure jedoch nicht mit einbezogen und dem Partizipationsprozess, der mit dem Forum starten soll, vorgegriffen.

Mit Blick auf die Nachhaltigkeit des Projektes erhoffen die Projektträger, dass die euregionalen Arbeitsämter/Behörden das Projekt nach Projektende übernehmen. Der beschriebene Ansatz, erst Infrastrukturen aufzubauen und diese dann an öffentliche Einrichtungen anzubinden, bedeutet "das Pferd von hinten aufzuzäumen". Neue Infrastrukturen sollten von Anfang an gemeinsam mit den öffentlichen Einrichtungen, bei denen sie im Nachhinein angesiedelt sind, erarbeitet werden.

Vor diesem Hintergrund empfehlen die Fachbereiche und Kabinette, das Projekt nicht zu unterstützen und keine Kofinanzierung seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Im Prinzip steht es dem Projektträger entsprechend den Leitlinien zum 6. Projektaufruf frei, das Projekt dennoch unter Nutzung von Eigenmitteln durchzuführen. Diesbezüglich erfolgte bislang keine Rückmeldung der VHS und KAP.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Beteiligung am Projekt EMRLingua entstehen dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die zweieinhalbjährige Projektlaufzeit Gesamtkosten in Höhe von 594.978,50 EUR. Hierbei handelt es sich um Personalkosten in Höhe von 367.650 EUR, Büro-, Verwaltungs- und Reisekosten in Höhe von 60.662,25 EUR (Pauschale von 16,5% der Personalkosten) sowie Kosten für Externe Expertise und Dienstleistungen in Höhe von 166.666,25 EUR.

Maximal 50% der Gesamtkosten, also 297.489,25 EUR werden der Deutschsprachigen Gemeinschaft durch INTERREG zurückerstattet, sodass der Kofinanzierungsbedarf bzw. die Eigenbeteiligung 297.489,25 EUR beträgt.

Darüber hinaus beantragt der Leadpartner, der EVTZ Euregio Maas-Rhein, bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Kofinanzierung in Höhe von 28.984,57 EUR für die im Rahmen des Projekts anfallenden Management- und Koordinationskosten.

Die folgende Übersicht stellt die Kofinanzierung nach Haushaltsjahren und Herkunft dar:

 

Projekt

 

2021

 

2022

2023

Kofinanzierungs-bedarf TOTAL

EMRLingua EVTZ Euregio Maas-Rhein (Leadpartner)

9.661,52 €

9.661,52 €

9.661,52 €

28.984,57 €

Die Kofinanzierung erfolgt prinzipiell und unter dem Finanzierungsvorbehalt über OB 30 PR 11 ZW 12.11

EMRLingua MDG

96.829,59 €

115.695,7 €

84.963,96 €

297.489,25 €

Die Kofinanzierung erfolgt prinzipiell und unter dem Finanzierungsvorbehalt über OB 20 PR 00 ZW 11.11; OB 20 PR 00 ZW 12.11 und OB 30 PR 11 ZW 12.11.

 

Für das Projekt EuMig stellt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft keine Kofinanzierung zur Verfügung.

Die anderen zur Genehmigung vorliegenden Projektanträge erfordern keine Kofinanzierung seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Die Teilnahme des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft am Projekt EMRLingua wurde am 5. November 2020 von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf der Grundlage eines positiven Gutachtens des Finanzinspektors vom 29. Oktober 2020 gutgeheißen.

Das Gutachten des Finanzinspektors zu dem vorliegenden Beschluss vom 21. Februar 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;
  • Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Fonds für Regionale Entwicklung mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006;
  • Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE);
  • Kooperationsprogramm INTERREG VA Euregio Maas-Rhein 2014-2020, genehmigt durch die EU-Kommission am 9.12.2015.