Sitzung vom 4. Februar 2021

Zahlung des Jahreszuschusses 2021 an die VoG Zentrum für Ostbelgische Geschichte gemäß Geschäftsführungsvertrag.

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, die gemäß Geschäftsführungsvertrag vorgesehene Zahlung des Jahreszuschusses 2021 in Höhe von 168.000 Euro an die VoG Zentrum für Ostbelgische Geschichte

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Zur Durchführung der im Geschäftsführungsvertrag definierten Aufgaben und Leistungen erhält das ZOG im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel einen jährlichen Zuschuss.

Für die Vertragslaufzeit wurde die Zuschusshöhe wie folgt festgelegt:

 

Haushaltsjahr

Zuschusshöhe

2020

166.000 Euro

2021

168.000 Euro

2022

170.000 Euro

2023

172.000 Euro

2024

175.000 Euro

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Jahreszuschuss 2021 in Höhe von 168.000 Euro wird zu Lasten des Haushaltes 2021 der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Organisationsbereich 40, Programm 22, Zuweisung 33.10, an das ZOG ausgezahlt.

Der jährliche Zuschuss wird in zwei Tranchen gezahlt. Die erste Tranche in von 80% (Gesamtjahreszuschuss x 0,8) erhält das ZOG zum Jahresbeginn. Die Auszahlung der zweiten Tranche in Höhe von 20% (Gesamtjahreszuschuss x 0,2) erfolgt, nach der Prüfung des Jahresabschlusses (siehe Artikel 9 (4) des Geschäftsführungsvertrags bis spätestens zum 31. August 2021.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 25. Januar 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 10. Dezember 2020 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplan der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2021.
  • Artikel 105 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft