Sitzung vom 11. Februar 2021

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen:

Am 6. Januar 2021 schlägt der Wirtschafts- und Sozialrat (WSR) folgende Änderung seiner Mitglieder im Rat für Familienleistungen vor:

Herr Thomas Tychon wird Ersatzmitglied von Herr Marc Niessen;

Frau Laurie Van Isacker wird Ersatzmitglied von Herrn Renaud Rahier;

Frau Carmen Bongartz wird Ersatzmitglied von Frau Viviane Leffin.

Mit vorliegender Erlassabänderung wird dem Vorschlag des WSR Rechnung getragen.

Ab Januar 2021 ist Frau Vanessa Lübbert Beraterin des Vize-Ministerpräsident für den Bereich Familienleistungen. Entsprechend ersetzt Sie Herrn Robert Hagen als Vertreter der Regierung im Rat.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011;
  • Artikel 79 §3 des Dekrets vom 23. April 2018 über die Familienleistungen