Sitzung vom 11. Februar 2021
Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen.
Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt
2. Erläuterungen:
Am 6. Januar 2021 schlägt der Wirtschafts- und Sozialrat (WSR) folgende Änderung seiner Mitglieder im Rat für Familienleistungen vor:
Herr Thomas Tychon wird Ersatzmitglied von Herr Marc Niessen;
Frau Laurie Van Isacker wird Ersatzmitglied von Herrn Renaud Rahier;
Frau Carmen Bongartz wird Ersatzmitglied von Frau Viviane Leffin.
Mit vorliegender Erlassabänderung wird dem Vorschlag des WSR Rechnung getragen.
Ab Januar 2021 ist Frau Vanessa Lübbert Beraterin des Vize-Ministerpräsident für den Bereich Familienleistungen. Entsprechend ersetzt Sie Herrn Robert Hagen als Vertreter der Regierung im Rat.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011;
- Artikel 79 §3 des Dekrets vom 23. April 2018 über die Familienleistungen