Sitzung vom 11. Februar 2021

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wohnraum für Alle VoG für das Jahr 2021 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die Wohnraum für Alle VoG, Bahnhofstraße 11, 4780 St. Vith für das Jahr 2021.

1.  Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wohnraum für Alle VoG für das Jahr 2021 und unterzeichnet zwei Exemplare.

Die Regierung gewährt der Wohnraum für Alle VoG einen Zuschuss für das Jahr 2021 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2.  Erläuterungen:

Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Sozialen Immobilienagentur Wohnraum für Alle VoG und der Deutschsprachigen Gemeinschaft ab dem 1. Januar 2021.

Die Wohnraum für Alle VoG erhält für ihre Tätigkeiten Zuschüsse von der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Der Zuschuss für 2021 entspricht dem Zuschuss von 2020 zuzüglich 1,25 % Indexierung.

Soziale Immobilienagenturen vermieten Wohnungen des privaten Wohnungsmarktes an einkommensschwache Haushalte. Die Bewohner haben dadurch die Möglichkeit, eine Ihrer Situation angepasste Wohnung zu beziehen.

Die sozialen Immobilienagenturen garantieren den Vermietern die Mieteinnahmen und den Zustand der Wohnungen. Außerdem erhält man als Vermieter bei Renovierungsbedarf Zugang zu Prämien und man zahlt keine Immobiliensteuer. Allerdings fallen die Mieteinnahmen im Vergleich zu einer Vermietung an Privatpersonen geringer aus.

3.  Finanzielle Auswirkungen:

Der Wohnraum für Alle VoG wird für das Jahr 2021 ein Zuschuss in Höhe von 251.970,84 EUR gewährt. Diese Summe basiert auf der Prognose der Wallonischen Region.

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2021, OB 50, Pr.21, ZW. 33.00.

4.  Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 1. Februar 2021 liegt vor.

5.  Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft;
  • Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wohnraum für Alle VoG für 2021;
  • Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die Wohnraum für Alle VoG, Bahnhofstraße in 4780 St. Vith für das Jahr 2021.