Sitzung vom 25. Februar 2021

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. September 2019 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses vom 19. September 2019 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege sieht die Kontrolle der anerkannten und genehmigten Einrichtungen durch die von der Regierung bestellten Inspektoren vor.

Aufgrund einer internen Umstrukturierung der Aufgaben im Fachbereich Gesundheit und Senioren werden der Referent Herr Guido Jost und die Sachbearbeiterin Frau Miranda Wabnig nunmehr die Inspektionen bei der administrativen Prüfung unterstützen.

Frau Karin Cormann und Frau Dana Mattar sind als zusätzliche Unterstützung bei Bedarf vorgesehen beziehungswiese können bei Krankheitsausfall einer der Inspektoren einspringen.

Frau Cécile Crott wird nicht mehr als Inspektorin bezeichnet, da sie mit anderen Aufgaben betraut ist.

Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Verabschiedung in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 83 §1 des Dekrets vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.