Sitzung vom 18. März 2021

Genehmigung des Lastenhefts zur Ausschreibung über die juristische Begleitung der Aufstellung eines raumordnerischen Leitbildes und die Aufstellung einer reformierten Gesetzgebung im Kontext der Reformierung der Raumordnungsgesetzgebung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Lastenheft zur Ausschreibung einer juristischen Begleitung im Kontext der Reformierung der Raumordnungsgesetzgebung.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Nach Übernahme der Ausübung der Zuständigkeit im Bereich Raumordnung von der Wallonischen Region durch die Deutschsprachige Gemeinschaft ist es erforderlich, den übernommenen gesetzlichen Rahmen (hauptsächlich in Form des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung) auf den Maßstab und den Bedarf in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anzupassen. Mit der Zuständigkeitsübernahme hat sich die Deutschsprachige Gemeinschaft in einen umfassenden Reformprozess Raumordnung begeben, der in drei sich überlagernden Phasen stattfindet:

In einer ersten Phase wird der bestehende gesetzliche Rahmen nahezu unverändert übernommen. Es werden lediglich Anpassungen vorgenommen, um die Abläufe und Befugnisse, die das Regelwerk vorsieht, auf die Strukturen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anzupassen. Die Fertigstellung ist für Mitte 2021 anvisiert. Die Phase 2 (Abänderung des dekretalen Teils) ist ebenso angelaufen und soll im Jahr 2022 rechtswirksam werden. Diese beiden Schritte verfolgen das Ziel, Änderungen im Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung vorzunehmen, die losgelöst und im Vorfeld der Vision über die Raumordnung erfolgen können und einen Mehrwert im bestehenden gesetzlichen Rahmen darstellen, bevor es zur Aufstellung der neuen Gesetzgebung kommt. Im Fokus der Phase 3 steht insbesondere die langfristige Entwicklung und das raumordnerisch Leitbild für die Gemeinschaft sowie die Aufstellung einer neuen Gesetzgebung zur Raumordnung für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Der hier ausgeschrieben Auftrag ist in der Phase 3 angesiedelt.

Diese Phase wird durch ein Team aus externen Fachleuten begleitet. 2020 wurde die Bearbeitung der Phase 3 in zwei Losen ausgeschrieben. Für das erste Los – die Erarbeitung der räumlichen Strategie Ostbelgien – haben zum 14. Dezember 2020 die gemeinsam beauftragen Büros HJP Planer aus Aachen und Compass aus Köln (nachfolgend Reformbegleiter genannt) die Arbeit an der Aufstellung eines raumordnerischen Leitbildes und den Vorarbeiten zur Aufstellung einer neuen Gesetzgebung im Bereich Raumordnung für die Deutschsprachige Gemeinschaft aufgenommen. Das zweite Los, das die jursitische Begleitung umfasst, wurde nicht vergeben und wird hiermit erneut ausgeschrieben.

Das räumliche Leitbild umfasst textliche und zeichnerische Darstellungen, in denen die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung durch Ziele der Raumordnung dargestellt werden. Das Leitbild entspricht im Wesentlichen dem Punkt der „Aufstellung eines räumlichen Entwicklungskonzepts“ so wie es im REK Band 5 als Arbeitsschritt zur Gestaltung der Raumordnung vorgesehen ist. Hierin soll auch beschrieben werden, wie sich die Raumordnung darstellen soll in Bezug auf den hierarchischen Aufbau des Planungssystems, die erforderlichen Instrumente der Raumplanung, die Prozeduren zur Erteilung einer Baugenehmigung, etc. .

In Anbetracht des zu erwartenden Arbeitsaufwands erscheint es folgerichtig, den Auftrag extern zu vergeben, der durch die eigene Verwaltung nicht erbracht werden kann. Diese ist mit der Bewältigung des Alltagsgeschäfts ausgelastet und muss den Gemeinden und Bürgern zur Verfügung stehen. Besonders bringt die Externalisierung aber auch den Vorteil mit, einen unvoreingenommenen Blick und das Wissen um alternative Herangehensweisen nutzen zu können.

Ziel ist es zum Ende dieser Legislaturperiode (Ende 2023/Anfang 2024) den Dekretentwurf eines reformierten Dekrets zum Bereich der Raumordnung und des Städtebaus vorzulegen. Deswegen ist ein Bestandteil des Auftrages den formal-gesetzgeberischen Prozess mit zu begleiten und die entsprechenden Textbausteine bzw. den Dekretentwurf zu erarbeiten. Die Ideenfindung bzw. Leitbildentwicklung, ist juristisch immer parallel zu begleiten und auf ihre prinzipielle Machbarkeit im juristischen nationalen und europäischen Kontext zu überprüfen, sodass nur realistisch umsetzbare Modelle zur Diskussion gestellt werden.

Wegen des hohen qualitativen Anspruchs wird in den Zuschlagskriterien der Preis den Referenzen und der Vorstellung der Herangehensweise gleichgesetzt. Lediglich vom finanziell günstigsten Angebot auszugehen wäre wenig hilfreich, wenn so erfahrene Büros ausgeschlossen würden.

Wegen des hohen Kommunikationsbedarfs und der Kenntnis im Bereich der Fachtermini ist eine sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache Pflicht.

Der Auftrag beginnt ab Notifizierung des Vergabebeschlusses und endet mit der Verabschiedung des neu ausgearbeiteten Dekrets zur Raumordnung im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft, die über die aus der Auftragsvergabe sich ergebenden Summen hinausgehen.

Im Haushalt wurde unter dem OB 50 im Programm 22 unter Posten 12.11 bereits eine entsprechend hohe Summe zur Abdeckung der Kosten sowohl für Los 1 als auch Los 2 eingetragen. Bei den entstehenden Kosten des Loses 2 kann es sich ausschließlich um Honorarkosten und nicht um Infrastrukturkosten handeln.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2016)
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2013)
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen (hiernach: Königlicher Erlass vom 18. April 2017)
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge (hiernach: Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013)