Sitzung vom 18. März 2021

AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung, Antrag auf vier projektgebundene Stellen der VoG Beschützende Werkstätte Eupen und Umgebung (P0098)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Beschützende Werkstätte Eupen und Umgebung für die Laufzeit vom 01. März 2020 bis 31. Dezember 2024 vier vollzeitige projektgebundene AktiF-/ AktiF PLUS-Stellen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Beschützende Werkstätte Eupen hat einen Antrag auf vier projektgebundene AktiF-Stelle am 8. Februar 2021 eingereicht.

Dieser Antrag ist am 18. Februar 2021 durch den Finanzplan und am 22. Februar 2021 durch eine fehlende Bescheinigung vervollständigt worden.

Drei der vier beantragten Stellen sollen durch Arbeitnehmer/innen besetzt werden, die bisher in Anwendung von Artikel 60§7 des Grundlagengesetzes über die ÖSHZ vom 8.Juli 1976 der Beschützenden Werkstätte Eupen und Umgebung zur Verfügung gestellt wurden.

Die vierte Arbeitnehmerin soll aus einer Integrationsmaßnahme übernommen werden.

Die Arbeitnehmer/innen sollen in der Montage und Verpackung eingesetzt werden.

Der Fachbereich Beschäftigung gibt ein positives Gutachten zum Antrag.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Gewährung dieser Stellen wird in 2021 den OB 30 PR 23 ZW 33.02 mit maximal 89.608,- € belasten, da bis zum 30. Juni 2021 bei Neueinstellungen die Zuschüsse bei projektgebundenen Stellen aufgrund der Corona-Maßnahmen verdoppelt werden.

Für die folgenden Jahre fallen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtgrundlagen jährliche Kosten in Höhe von maximal 89.280 € an, die durch den OB 30 PR 23 ZW 33.02 aufzubringen sind.

4. Gutachten:

  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung vom 22. Februar 2021 vor.
  • Es liegt ein Gutachten des Finanzinspektors vor vom 4. März 2021.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS–Beschäftigungsförderung;
  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS–Beschäftigungsförderung.