Sitzung vom 8. April 2021

Dekretvorentwurf über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in einer 30-Tages-Frist zu beantragen.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 20. Juni 2019 wurde die Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors verabschiedet, die bis zum 17. Juli 2021 umzusetzen ist. Diese Richtlinie hebt die Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors auf, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft durch das Dekret vom 18. Dezember 2006 über die Weiterverwendung öffentlicher Dokumente, abgeändert durch die Dekrete vom 29. Juni 2015 und 23. April 2018, umgesetzt wurde.

Ziel der neuen Regelung ist, die verbleibenden und neu entstehenden Hemmnisse zu beseitigen, die einer breiten Weiterverwendung von öffentlichen und öffentlich finanzierten Informationen in der gesamten Europäischen Union im Wege stehen, um den Rechtsrahmen auf den neuesten Stand der digitalen Technik zu bringen und um weitere digitale Innovationen, insbesondere im Hinblick auf künstliche Intelligenz, zu fördern.

Es geht hauptsächlich um die Bereitstellung eines Echtzeit-Zugangs zu dynamischen Daten mithilfe angemessener technischer Mittel, die verstärkte Bereitstellung wertvoller öffentlicher Daten für die Weiterverwendung - unter anderem von öffentlichen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Forschungsförderungseinrichtungen -, die Bewältigung neuer Formen von Ausschließlichkeitsvereinbarungen oder die Inanspruchnahme von Ausnahmen vom Grundsatz der Gebührenbeschränkung auf die Grenzkosten zu konzentrieren.

Das vorliegende Dekret setzt die Richtlinie (EU) 2019/1024 in der Deutschsprachigen Gemeinschaft um und ersetzt das Dekret vom 18. Dezember 2006. Dadurch wird der rechtliche Rahmen für die sogenannten offenen Daten (open data) geschaffen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

  • Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 26. März 2021 liegt vor.
  • Das Gutachten des Finanzinspektors 29. März 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Richtlinie (EU) 2019/1024 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft