Sitzung vom 8. April 2021

Projekt Nr. 4852 - Gemeinde Burg-Reuland – Gemeindeschule Maldingen, Dachsanierung und Ersetzen des Heizkessels - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „Gem. Burg-Reuland – GS Maldingen – Dach und Heizung“ gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes an.

Der Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In den Wintermonaten des Schuljahres 2020-2021 wurden Schulleitung, Lehrpersonal und Schüler der Gemeindeschule Maldingen mit Gebäudemängeln konfrontiert, die auf zwei Ursachen zurückzuführen sind.

Undichte Dachkonstruktion
Infolge von Starkregen und Sturmereignissen mussten Schulleitung und Lehrpersonal feststellen, dass größere Regenmengen in die Schule eingedrungen sind und nicht unerhebliche Wasserschäden verursacht haben. Nach Begutachtung durch den Leiter des kommunalen Bauhofes war davon auszugehen, dass das Wasser durch die Dachkonstruktion in das Gebäude geleitet wurde. Diese Vermutung bewahrheitete sich durch den Befund eines konsultierten Dachdeckerunternehmens, welches zusätzlich auf die unzureichende Dämmung der Dachkonstruktion hinwies.

Die Maßnahmen beinhalten die Erneuerung der Dachdeckung und Dämmung der betroffenen Dachfläche als vollständige Arbeit, sowie den Ersatz des vorhandenen Dachfensters. Zusätzlich zu der Beseitigung der Mängel leisten die Maßnahmen einen Beitrag zur Senkung des Energieverbrauches. Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich laut Kostenvoranschlag vom 22. Februar 2021 auf 8.573,11 € (zzgl. 6% MwSt.).

Defekter Heizkessel:
Die Klassenräume konnten nicht mehr ordnungsgemäß beheizt werden, so dass die Raumtemperatur selbst bei voller Heizleistung auf maximal 18° begrenzt blieb, was sich für einen ständigen Aufenthalt in den Klassenräumen als unzureichend erwies. Der von der Gemeinde beauftragte Installateur hat daraufhin festgestellt, dass der vorhandene Heizkessel nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert und mangels verfügbarer Ersatzteile auch nicht mehr repariert werden kann. Die Maßnahmen beinhalten folglich den Austausch des nicht mehr intakten alten Heizkessels durch einen zeitgemäßen Brennwertkessel als vollständige Arbeit, sowie alle erforderlichen Anpassungsarbeiten an der bestehenden Installation. Dadurch können eine verbesserte Heizleistung und eine deutliche Senkung des Energieverbrauches erreicht werden. Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich laut Kostenvoranschlag vom 5. Februar 2021 auf 8.903,11 € (zzgl. 6% MwSt.).

Die Anerkennung der Dringlichkeit der beiden Vorhaben wurde aus den folgenden Gründen beantragt: Vermeidung von schwerwiegenderen androhenden Beschädigungen an der Dachstruktur und im Innenraum, sowie Gewährleistung der Sicherheit, der Gesundheit und des Wohlbefindens der Schüler und Lehrpersonen.

Insgesamt belaufen sich die Projektkosten gemäß dem vorliegenden Finanzplan vom 3. März 2021 auf 18.525,00 € (inkl. MwSt. und allgemeine Unkosten), der voraussichtliche Zuschuss beträgt 14.820,00 €.  Die Auftragsvergabe der beiden Aufträge erfolgte auf einfache Rechnung durch des Gemeindekollegium im Rahmen der Sitzung vom 11. März 2021.

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes liegt vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 07 - ZW 63.23
(Subventionen für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im offiziellen subventionierten Unterrichtswesen)

Projektkosten: 18.525,00 €
Voraussichtlicher Zuschuss: 14.820,00 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des FI ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.