Sitzung vom 8. April 2021

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Fachjury zur Genehmigung der Gesamtkonzepte 2022-2025 der Einrichtungen der Erwachsenenbildung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Fachjury zur Genehmigung der Gesamtkonzepte 2022-2025 der Einrichtungen der Erwachsenenbildung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 8 §3 des Dekretes vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung sieht vor, dass eine Fachjury, deren Zusammensetzung die Regierung festlegt, ein begründetes Gutachten zu den Gesamtkonzepten der Erwachsenenbildungseinrichtungen abgibt.

Artikel 5 des Erlasses der Regierung vom 23. Dezember 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung sieht vor, dass die Jury sich aus drei unabhängigen Mitgliedern zusammensetzt. Bei der Zusammensetzung wird die Erfahrung in den Bereichen der formalen oder nicht-formalen Bildung, des Qualitätsmanagements und der Organisationsentwicklung berücksichtigt.

Darf nicht Mitglied der Fachjury werden:

  • wer selbst oder gegebenenfalls dessen Arbeitgeber in den zu begutachtenden Einrichtungen der Erwachsenenbildung gebunden ist;
  • wer mit einer anderen Person verheiratet, gesetzlich zusammenlebt, in eheähnlichem Verhältnis steht, in gerader Linie verwandt oder verschwägert ist oder war, die an den zu begutachtenden Einrichtungen der Erwachsenenbildung beteiligt ist.

Der Rat für Erwachsenenbildung schlug am 30. November 2020 vor Frau Katharina Junglas als Jurymitglied zu verpflichten. Die vorgesehene Leistungsentschädigung entsprach jedoch nicht den Vorstellungen dieser Expertin.

Der zu entrichtete Tagessatz zwecks Verpflichtung dieser Person überschritt jedoch das festgehaltene Budget.

Die künftigen Jurymitglieder weisen folgende Erfahrungen in den Bereichen der formalen oder nicht-formalen Bildung, des Qualitätsmanagements und der Organisationsentwicklung auf:

  • Frau Mag. Christa Bauer ist beziehungsweise war Erwachsenenbildnerin (mit Schwerpunkten Selbstevaluation, Projektmanagement und Schulentwicklungen im internationalen Rahmen), Kommanditistin der Bauer-Messener EvaluierungsKEG (externe Evaluation, Schulung für Selbstevaluation für verschiedene europäische Projekte und das österreichische Bundesministerium für Unterricht und Kunst), Leiterin des Qualitätsentwicklungsteams der Pädagogischen Hochschule Steiermark und internationale Projektmitarbeiterin unter anderem an dem Grundtvig-Projekt „SEALL“ (Selbstevaluation in der Erwachsenenbildung);
  • Herr Luc Bogaerts war Schuldirektor und im Bildungsministerium der Flämischen Gemeinschaft im Bereich der Curriculumsentwicklung sowie im Schulpädagogischen Dienst des Erwachsenenbildungsbereiches beschäftigt;
  • Herr Dr. Jaap van Lakerveld ist Direktor der PLATO Universität Leiden (Platform Opleiding, Onderwijs en Organisatie) und arbeitete aktiv mit in verschiedenen europäischen Projekten der Bereiche Erwachsenenbildung, Berufs- und Betriebsausbildung.

Die Fachjury wird vom Ministerium betreut.

Der Erlass tritt mit Wirkung vom 12. März 2021 in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Leistungsentschädigungen für die Auswertung der zwölf eingereichten Erwachsenenbildungsgesamtkonzepten 2022-2025 belaufen sich auf 3 x 3.850 €. Diese Kosten gehen zu Lasten des OB 30 PR 14 ZW 12.11.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien
  • Dekret vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbil-dung
  • Erlass der Regierung