Sitzung vom 8. April 2021

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Festlegung der Anerkennungsbedingungen und -modalitäten des Direktors eines anerkannten Zentrums für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Festlegung der Anerkennungsbedingungen und -modalitäten des Direktors eines anerkannten Zentrums für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) anzufragen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 31 des Dekretes vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen sieht vor, dass die Regierung die Anerkennungsbedingungen und -modalitäten für die Direktoren der anerkannten Zentren nach Gutachten des IAWM festlegt.

Parallel soll mittels Abänderungsvorschlags zum Dekret über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2021 die Regierung ermächtigt werden die Bedingungen und Modalitäten zum Entzug der Anerkennung und die Aufgaben des Direktors festzulegen.

Bislang galt der veraltete ministerielle Erlass vom 20. November 1978 zur Festlegung der Anerkennungsbedingungen des Direktors eines Zentrums für ständige Weiterbildung. Dieser wird durch vorliegenden Erlass aufgehoben.

Für die Nachfolge der jetzigen Direktoren ist eine Aktualisierung der Bestimmungen erforderlich.

Der Vorentwurf hält fest:

  • die Aufgaben, die der Direktor eines anerkannten Zentrums wahrnehmen muss;
  • die Bedingungen, die der Direktor erfüllen muss, um anerkennt zu werden;
  • das Verfahren zur Anerkennung und zum Entzug dieser Anerkennung;
  • die Zusammensetzung der Prüfungs- und Evaluierungskommission;
  • die alle fünf Jahre vorgesehene Bewertung des Direktors.

Das Inkrafttreten des Erlasses ist am 1. Juni 2021 vorgesehen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine direkten Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Die Bezuschussung der Direktorenstelle erfolgt über die Dotation an das IAWM.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei vom
31. März 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft
  • Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen