Sitzung vom 22. April 2021
Vertreterdatenbank: Vertretung der Regierung im Kollegium der Generalprokuratoren sowie in den Gutachternetzen des Kollegiums
1. Beschlussfassung:
Die Regierung beschließt, folgende Vertreter im Kollegium der Generalprokuratoren sowie in den verschiedenen Gutachternetzen des Kollegiums neu zu bestellen:
Gremium
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Vertreter
zu ersetzen
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Vertreter neu zu bestellen
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Kollegium der Generalprokuratoren
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Oliver Paasch
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Oliver Paasch
Antonios Antoniadis
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Gutachternetz „Jugendschutz“
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Yanaël Pommée
Kathleen Franzen
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Yanaël Pommée
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Gutachternetz „Kriminalität gegen Personen“
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Janina Röhl
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Janina Röhl
Jana Fickers
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Gutachternetz „Strafverfahren“
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Aline Malache
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Jana Fickers
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Spezialisierte Arbeitsgruppe „Strafvermittlung“ des Gutachternetzes „Strafverfahren“
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Aline Malache
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Jana Fickers
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Gutachternetz „Strafausführung“
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Aline Malache
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Jana Fickers
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Kontaktgruppe „Staatsanwaltschaft/Justizhäuser“
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Janina Röhl
Aline Malache
Diana Rauw
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Jana Fickers
Diana Rauw
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Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Im Rahmen der sechsten Staatsreform wurde am 7. Januar 2014 ein Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat, den Gemeinschaften und den Regionen unterzeichnet mit dem Ziel, die Kohärenz der Straf- und Sicherheitspolitik zu verbessern. Unter anderem wurde die Beteiligung der Gemeinschaften und Regionen im Kollegium der Generalprokuratoren vorgesehen sowie die Koordination zwischen Föderal- und Gliedstaaten in Sachen „Nationaler Sicherheitsplan“.
Am 3. Oktober 2019 bestellte die Regierung Herrn Oliver Paasch, Ministerpräsident, als Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft in das Kollegium der Generalprokuratoren. Es wird vorgeschlagen, zusätzlich Herrn Antonios Antoniadis, Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, in das Kollegium der Generalprokuratoren zu bestellen.
Im Rahmen der Interministeriellen Konferenz Justizhäuser vom 14. Juli 2020 wurde entschieden, dass die gemeinsamen Rundschreiben in den Sitzungen des Kollegiums der Generalprokuratoren unter Vorsitz des Justizministers und in Anwesenheit der zuständigen Minister der Justizhäuser validiert und unterzeichnet werden. Dieser Beschluss wurde am 29. Januar 2021 vom Kollegium der Generalprokuratoren in Anwesenheit der Minister der Teilstaaten bestätigt.
Aufgrund des Weggangs eines Personalmitglieds im Fachbereich Justizhaus sowie aufgrund der Neuorganisation der Arbeit im Fachbereich Jugendhilfe ist es ebenfalls sinnvoll, einige Vertreter in den verschiedenen Gutachternetzen, in der spezialisierten Arbeitsgruppe sowie in der Kontaktgruppe neu zu bestellen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Es sind keine Gutachten erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
- Artikel 2 und 3 des Zusammenarbeitsabkommens vom 7. Januar 2014 zwischen dem Föderalstaat, den Gemeinschaften und den Regionen im Bereich der Kriminalpolitik und der Sicherheitspolitik;
- Artikel 5 des Zusammenarbeitsabkommens vom 17. Dezember 2013 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Durchführung der Aufträge der Justizhäuser.