Sitzung vom 22. April 2021

Endbericht „Plan directeur TIC commun pour les hôpitaux de la communauté germanophone “ der Consultingfirma Solstisse

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt den Endbericht „Plan directeur TIC commun pour les hôpitaux de la communauté germanophone“ der Consultingfirma Solstisse zur Kenntnis.

Die Regierung genehmigt den Bericht als gemeinsamen Investitionsplan für EDV-Ausstattung für die Jahre 2021 bis 2023 im Sinne von Artikel 44.3 des Dekretes vom 18. März 2002 über die Infrastruktur.

Der Vize- Ministerpräsident zuständig für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Jahr 2014 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft eine Studie zur Errichtung von gemeinsamen Diensten zwischen den beiden Krankenhäusern und zur Suche eines Partnerkrankenhauses, im Hinblick auf die Netzwerkbildung im Krankenhausbereich, in Auftrag gegeben. Seitdem arbeiten die beiden Krankenhäuser der Deutschsprachigen Gemeinschaft enger zusammen und das CHC Lüttich konnte als Partnerkrankenhaus gewonnen werden.

Der Gesundheitssektor befindet sich seit einiger Zeit in einer Phase der Digitalisierung. So gilt es beispielsweise den föderalen e-Health Plan umzusetzen, die elektronische Patientenakte zu implementieren und die Telemedizin zu entwickeln. Die Deutschsprachige Gemeinschaft möchte die Krankenhäuser bei diesen Herausforderungen unterstützen.

In diesem Kontext wurde die Consultingfirma Solstisse am 8. November 2019 damit beauftragt, die Entwicklung einer gemeinsamen ICT Infrastruktur der beiden Krankenhäuser der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu planen

Unter ICT Infrastruktur wird zusammengesetzte Hardware, Software, Netzwerkressourcen und Dienste, die für die Existenz, den Betrieb und die Verwaltung einer Krankenhaus-ICT-Umgebung erforderlich sind verstanden.

Im Hinblick auf die Erleichterung der Zusammenarbeit der beiden Krankenhäuser untereinander und im Netzwerk wurde in einer ersten Phase eine Bestandsaufnahme und Bewertung der Ist-Situation der gesamten ICT Infrastruktur der beiden Krankenhäuser erstellt und die bestehende Zusammenarbeit auf ICT Ebene geprüft.

In einer zweiten Phase wurde ein gemeinsames ICT Konzept für die beiden Krankenhäuser erstellt und ein detaillierter Aktionsplan mit klar definierten Aktionspunkten und Projekten (für jedes Krankenhaus und für beide Krankenhäuser zusammen) ausgearbeitet.

Ziel des Aktionsplans war es, die Entwicklung der notwendigen und geeigneten ICT Infrastruktur und Ausstattung der beiden Krankenhäuser zu beschreiben und einen detaillierten Implementierungsplan mit Handlungsempfehlungen für jedes Krankenhaus zu erstellen. Pro Aktionspunkt wurden der Umfang, das heißt die zu tätigenden Arbeitsschritte, deren Dauer, Arbeitsaufwand, Mehrwert sowie die hierfür anfallenden Kosten (Investitions- und Funktionskosten) beschrieben. Darüber hinaus wurde eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen.

In einer dritten und letzten Phase wurden die Auswirkungen und Konsequenzen des Aktionsplans auf das Management, die Personalorganisation, die Weiterbildung, die weitere Entwicklung und die Instandhaltung der ICT in den beiden Krankenhäusern beschrieben.

Ein Begleitausschuss stand dem Auftraggeber beratend zur Seite und informierte diesen regelmäßig, d.h. mindestens alle 8 Wochen ausführlich über den Verlauf des Projektes.

Der Begleitausschuss setzte sich mindestens aus folgenden Personen zusammen:

  • dem Generalsekretär des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
  • einem Mitarbeiter des Fachbereichs Gesundheit und Senioren des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
  • einem Vertreter des zuständigen Ministers,
  • den Direktoren und/oder IT-Leitern und/oder Netzwerkkoordinatoren des St. Nikolaus-Hospitals und der Klinik Sankt Josef,
  • dem Projektleiter des Beraterteams

Der Endbericht gibt einen umfassenden Überblick über die umzusetzenden Maßnahmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

4. Gutachten:

Es ist kein Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags im
  • Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung über die Erstellung eines gemeinsamen ICT Masterplans für die Krankenhäuser der Deutschsprachigen Gemeinschaft. (Referenz: FbGS.GW.CC/19.01-00.10.02/19.246)