Sitzung vom 29. April 2021

Stellungnahme der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu den Empfehlungen des Interregionalen Parlamentarierrates der Großregion vom 5. Februar 2021

1. Beschlussfassung:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedet die Stellungnahmen zu den Empfehlungen des Interregionalen Parlamentarierrats der Großregion vom 5. Februar 2021.

Der Ministerpräsident wird mit der Weiterleitung der Stellungnahmen an den Gipfelvorsitz und an den Präsidenten des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Interregionale Parlamentarierrat (IPR) wurde am 16. Februar 1986 von den Präsidenten der Parlamente der Großregion gegründet. Vertreten sind Lothringen, Luxemburg, Rheinland-Pfalz, das Saarland, die Wallonische Region, die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Französische Gemeinschaft.

Die Mitglieder des IPR kommen jährlich in der Regel zweimal zu Plenarsitzungen zusammen, um über Themen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu beraten und um Empfehlungen anzunehmen, die von den Arbeitsausschüssen vorgelegt und anschließend an die Exekutiven weitergeleitet werden.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat beschlossen, systematisch zu den Empfehlungen des IPR Stellung zu beziehen.

In seiner Plenarsitzung vom 5. Februar 2021 und im Umlaufverfahren im Dezember 2020 hat der IPR insgesamt sechs Empfehlungen zu folgenden Themen abgegeben:

  1. Empfehlung betreffend den Abbau von Hemmnissen für die Zusammenarbeit und die Mobilität von Grenzgängern in der Großregion (5.2.2021)
  2. Empfehlung betreffend den Saarbahnverkehr (Tram-Train) zwischen Saarbrücken und Sarreguemines (5.2.2021)
  3. Empfehlung betreffend Streuobstwiesen in der Großregion (5.2.2021)
  4. Empfehlung betreffend Weiterentwicklung der gemeinsamen Gedenkarbeit in der Großregion (5.2.2021)
  5. Empfehlung betreffend Flughäfen in der Großregion (5.2.2021)
  6. Kreislaufwirtschaft in der Großregion (Dezember 2020)

Gemäß dem in der Erklärung zum 7. Gipfel entschiedenen Verfahren, wird die Stellungnahme dem Gipfelvorsitzenden weitergeleitet, der die Stellungnahmen aller Partner sammelt, gegebenenfalls für die Übersetzung sorgt und die Informationen an den IPR-Präsidenten weiterleitet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

4. Gutachten:

Keine

5. Rechtsgrundlage:

Konvention vom 17. Februar 1986 über die Gründung eines Interregionalen Parlamentarier-Rates