Sitzung vom 29. April 2021

Bezeichnung eines effektiven Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der französischsprachigen und deutschsprachigen Beratungskommission Belgiens der UNESCO.

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bezeichnet Frau Michèle Pommé (bisher effektives Mitglied) als stellvertretendes Mitglied (als Ersatz von Frau Sabine Herzet) sowie Frau Rachel Dodémont als effektives Mitglied (als Ersatz von Frau Michèle Pommé) in der französischsprachigen und deutschsprachigen Beratungskommission Belgiens der UNESCO.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1. Am 15. Mai 2014 (155. Sitzung) stimmte die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft dem Entwurf der Erneuerung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Französischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Deutschsprachigen Gemeinschaft  und der Französischsprachigen Gemeinschaftskommission zur Einsetzung „der französischsprachigen und deutschsprachigen Beratungskommission Belgiens der UNESCO“ zu.

Laut Artikel 3 des Abkommens setzt sich die Kommission aus 26 effektiven und aus 26 stellvertretenden Mitgliedern zusammen, wovon die Deutschsprachige Gemeinschaft wird durch 4 effektive Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder vertreten.  Diese Mitglieder wurden zuletzt durch Regierungsbeschluss vom 27. Februar 2020 bezeichnet.

Laut Artikel 7 setzt sich das Präsidium der Kommission aus dem Präsidenten (CFr/RW) und den beiden Vizepräsidenten (DG und Region Brüssel) zusammen. Diese werden aus den Reihen der Delegation gewählt. Seit Jahren wurde die Funktion des deutschsprachigen Vize-Präsidenten nicht mehr besetzt.

2.2. Frau Sabine Herzet, die von der Regierung als Ersatzmitglied bezeichnet worden ist (Beschluss vom 27. Februar 2020), hat das Ministerium verlassen. Es wird vorgeschlagen, dass Frau Michèle Pommé (bisher effektives Mitglied) dieses Mandat übernimmt.

Dadurch wird ein Mandat als effektives Mitglied frei, das von Frau Rachel Dodémont wahrgenommen werden soll. Somit könnte diese auch Mitglied des Präsidiums werden. Dies würde es ihr erlauben, die Rolle einer Koordinatorin für die UNESCO zu übernehmen, da sie im Fachbereich Außenbeziehungen bereits jetzt alle Informationen von der Ständigen Vertretung Belgiens bei der UNESCO in Paris erhält und ebenfalls in den CoorMulti- Versammlungen tagt. Somit soll in Zukunft gewährleistet werden, dass die zuständigen Minister und Fachbereichsleiter einen permanenten Überblick über den Stand der Dinge in der UNESCO haben.  Ein solcher Überblick erfordert in der Tat den Aufbau einer strukturellen Koordination in Form eines kohärenten Informationsflusses zwischen allen Personen im Ministerium und den Kabinetten, die die Deutschsprachige Gemeinschaft auf der Ebene der UNESCO vertreten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Französischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Deutschsprachigen Gemeinschaft  und der Französischsprachigen Gemeinschaftskommission zur Einsetzung der französischsprachigen und deutschsprachigen Beratungskommission Belgiens der UNESCO, unterzeichnet am 15.05.2014.