Sitzung vom 29. April 2021

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Beschwerdegremiums für die Jugendhilfe

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Beschwerdegremiums für die Jugendhilfe.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch das Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen wurde in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Gremium geschaffen, das sich mit Beschwerden gegen juristische oder natürliche Personen, die mit der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe oder des Jugendschutzes beauftragt sind, befasst.

Sowohl die Person, die die Beschwerde eingereicht hat, als auch die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, werden vom Beschwerdegremium zum Sachverhalt angehört.

Jede Beschwerde und deren Folge werden in ein dazu angelegtes Register eingetragen.

Gemäß Artikel 55 Absatz 1 des Erlasses der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz setzt sich das Beschwerdegremium aus einem Vertreter der Regierung, des Fachbereichs Jugendhilfe und einem unabhängigen Experten zusammen.

Die Zusammenstellung des Beschwerdegremiums lautet wie folgt:

1. Für die Regierung: Frau Vanessa Lübbert;

2. Für den Fachbereich Jugendhilfe: Frau Karin Fatzaun;

3. Als unabhängigen Experten: Frau Irene Engel.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom … liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen, Artikel 34 Absatz 1.
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz, Artikel 55.