Sitzung vom 6. Mai 2021

Genehmigung des Änderungsantrags für das Operationelle Programm des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 der Deutschsprachigen Gemeinschaft (REACT-EU)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung heißt den Änderungsantrag für das Operationelle Programm des Europäischen Sozialfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen des EU-Finanzrahmens 2014-2020 zwecks Einreichung bei der EU-Kommission gut.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

a) Zielsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Der Europäische Sozialfonds ist ein Finanzinstrument der Europäischen Union im Rahmen der Europäischen Kohäsionspolitik. Er hat zum Ziel, Beschäftigung und soziale Eingliederung zu fördern.

Innerhalb des EU-Finanzrahmens 2014-2020 erhält die Deutschsprachige Gemeinschaft 11 Millionen Euro ESF-Fördermittel. Hinzu kommt der gleiche Betrag durch den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft, so dass insgesamt 22 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das Operationelle Programm des EU-Finanzrahmens 2014-2020 ist im Jahr 2015 gestartet und endet voraussichtlich im Jahr 2021.

b) Antrag zur Änderung des Operationellen Programms: Erhöhung der EU-Mittel und Schaffung einer neuen Prioritätsachse „REACT-EU (COVID-19)“

Die EU-Kommission hat im Dezember 2020 die Initiative „REACT-EU“ lanciert, die für Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe (Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) steht. Ziel der Initiative ist es, die EU-Mitgliedstaaten bei der Krisenbewältigung in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zu unterstützen und auf eine stabile Erholung der Wirtschaft vorzubereiten.

Mit REACT-EU wird das bestehende ESF-Programm der Deutschsprachigen Gemeinschaft des EU-Finanzrahmens 2014-2020 durch zusätzliche Mittel in Höhe von einer Million Euro aus dem EU-Haushalt aufgestockt.

Um schnellstmöglich auf eine stabile Erholung der Wirtschaft reagieren zu können, legt die EU-Kommission Wert auf eine rasche Verwendung der Mittel aus REACT-EU. Aus diesem Grund schlägt die ESF-Verwaltungsbehörde nach Rücksprache mit dem Fachbereich Beschäftigung vor, die zusätzlichen Mittel zu nutzen, um die Verdopplung der AktiF- und AktiF Plus-Beschäftigungsförderung im Rahmen der Covid-19-Krisenbewältigung zu finanzieren.

AktiF- und AktiF Plus ist eine Beschäftigungsförderung, die Arbeitgeber finanziell unterstützt, wenn diese Personen einstellen, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Der Jahresbericht 2020 des Monitorings der ostbelgischen Wirtschaft zeigt, dass in Krisenzeiten die AktiF- und AktiF Plus Zielgruppen besonders schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt aufweisen und sich somit aktuell in einer prekären Situation befinden.

Die Erhöhung der AktiF- und AktiF Plus Zuschüsse ist in Einklang mit der REACT-EU Zielsetzung, da die Maßnahme die wirtschaftlichen Kriseneffekte abfedern soll, Anreize schafft, um neue Mitarbeiter einzustellen und somit auf eine stabile Erholung der Wirtschaft vorbereitet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die maximale Mittelzuweisung des REACT-EU Budgets wurde durch die innerbelgischen Verhandlungen bestimmt. Das Gesamtbudget des Operationellen Programms der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird somit von 22 Millionen Euro auf 23 Millionen Euro erhöht. In Folge dessen entsteht im Rahmen des Programms die neue Prioritätsachse „REACT-EU (COVID-19)“, der eine Million Euro EU-Förderung zugewiesen werden (siehe Tabelle 1). Die EU-Finanzierung im Rahmen dieser neuen Prioritätsachse beträgt 100 Prozent.

 

Tabelle 1: Änderung der Mittelzuweisung nach dem Änderungsantrag

 

A

B

C=(A+B)

Prioritätsachsen

Hauptzuweisung

Leistungs-gebundene Reserve

Hauptzuweisung & Leistungs-gebundene Reserve

1: Beschäftigung

5.937.500,00 €

0,00 €

5.937.500,00 €

2: Soziale Integration

9.912.500,00 €

893.750,00 €

10.806.250,00 €

3: Bildung

2.950.000,00 €

426.250,00 €

3.376.250,00 €

4: Tech. Hilfe

880.000,00 €

0,00 €

880.000,00 €

5: INVEST-EU (COVID-19)

1.000.000,00 €

0,00 €

1.000.000,00 €

6: REACT-EU (COVID-19)

1.000.000,00 €

0,00 €

1.000.000,00 €

Total

21.680.000,00 €

1.320.000,00 €

23.000.000,00 €

4. Gutachten:

Der ESF-Begleitausschuss ist dafür zuständig, dass das Operationelle Programm effektiv und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Folglich prüft und genehmigt er sämtliche Vorschläge der Verwaltungsbehörde für Änderungen des Operationellen Programms. Im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens hat der Begleitausschuss dem Änderungsantrag am 29. April 2021 zugestimmt.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 29. April 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;
  • Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates;
  • Verordnung (EU) Nr. 2020/2221 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU);
  • Operationelles Programms der DG für den ESF in der Förderperiode 2014 - 2020 im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“, Europäischer Sozialfonds 2014-2020, CCI-Nr. 2014BE05SFOP001, Entscheidung C(2014)9436 der EU-Kommission vom 4. Dezember 2014;
  • Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 13. November 2014 zur Schaffung eines Begleitausschusses und eines Auswahlkomitees für den Europäischen Sozialfonds 2014- 2020;