Sitzung vom 6. Mai 2021

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Februar 2020 zur Bestellung von Arzt-Hygieneinspektoren in Anwendung des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Februar 2020 zur Bestellung von Arzt-Hygieneinspektoren in Anwendung des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In Anwendung von Artikel 10.2 des Dekretes vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und Prävention war Frau Dr. Sophie Lokietek als Arzt-Hygieneinspektorin mit der Anordnung der prophylaktischen Maßnahmen zur Vorbeugung der Ausbreitung von Krankheiten beauftragt. Frau Dr. Lokietek ist in diesem Amt nicht mehr tätig und wird durch Frau Dr. Caroline Boulouffe ersetzt.

Frau Dr. Boulouffe ist eine Beamtin der AVIQ. Die Hygieneinspektion der AVIQ ist spezialisiert in der Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten in der Wallonie und besteht aus einem mehrköpfigen Team, das jeden Tag erreichbar ist. Dort gehen alle Meldungen von ansteckenden Krankheiten aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 10.2 §3 Absatz 1 des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention