Sitzung vom 6. Mai 2021

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im offenen Verfahren mit belgischer und europäischer Bekanntmachung über die Einrichtung, den Betrieb, den Unterhalt und den Support der Anwendung SISET2 zur Verwaltung der elektronischen Überwachung (Ref 2021/2300)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt die Genehmigung der Bedingungen und des Inhalts der Vereinbarung bezüglich eines gemeinsamen öffentlichen Dienstleistungsauftrags.

Die Regierung beschließt, den Dienstleistungsauftrag in Form eines gemeinsamen Auftrags in einem offenen Verfahren mit belgischer und europäischer Bekanntmachung in Anwendung der Artikel 35, 36 und 48 des Gesetzes vom 17. Juni 2016 und Artikel 11 des Königlichen Erlasses vom 18. April 2017 zu veröffentlichen.

Die Regierung beschließt, das Lastenheft bezüglich der Einrichtung, des Betriebs, des Unterhalts und des Supports der Anwendung zur Verwaltung der elektronischen Überwachung (SISET2) zu genehmigen.

Die Regierung gibt Herrn Norbert Heukemes, Generalsekretär des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Delegation zur Ausübung aller Entscheidungsaufgaben bezüglich der Erteilung und der Ausführung des Auftrags.

Der Vize-Ministerpräsident und Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die drei Gemeinschaften haben am 10. Dezember 2014 ein Kooperationsabkommen über die Verwaltung der elektronischen Überwachung abgeschlossen. Demzufolge hat die Französische Gemeinschaft einen öffentlichen Auftrag für den Support, das Hosting und den Unterhalt der SISET-Anwendung, welche für die Durchführung und administrative Weiterverfolgung der elektronischen Überwachung bestimmt ist, organisiert.

Die Informatikanwendung SISET wurde ursprünglich von der AG CRONOS in Ausführung eines öffentlichen Auftrags (Ref. 2012/BBL 311/OV/002) zugunsten des FÖD Justiz entwickelt und im Rahmen der 6. Staatsreform den Gemeinschaften übertragen. Zu diesem Zeitpunkt hatten weder die Gemeinschaften noch ein anderer Anbieter die technischen und funktionalen Kenntnisse der Anwendung, sodass die Französische Gemeinschaft (über ETNIC) einen Übergangsvertrag in Form eines Verhandlungsverfahrens ohne Bekanntmachung mit einem einzigen Lieferanten, der AG CRONOS, eingeleitet hat (SISET 2015/3370-Vertrag).

Im Juli 2018 wurde im Rahmen eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb der öffentliche Auftrag SISET2 veröffentlicht, auf den allerdings nur die AG CRONOS ein inakzeptables Angebot abgegeben hat. Da der Übergangsvertrag SISET 2015/3370 am 24. Dezember 2018 auslief, wurde der Auftrag mehrfach bis spätestens Ende 2019 verlängert. Diese Erweiterung ermöglichte es, die Kontinuität der Dienste kurzfristig zu gewährleisten, war aber immer noch nicht ausreichend, um einen Neustart und die Vergabe eines neuen Auftrags im Rahmen eines Wettbewerbs zu ermöglichen.

Demzufolge wurde beschlossen, einen neuen SISETbis-Vertrag (Ref 2019/2375) im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung durchzuführen. Ziel dieses Zwischenmarktes war es, die Kontinuität der Dienstleistungen bis zur Wiederaufnahme eines wettbewerbsorientierten Marktes zu gewährleisten und gleichzeitig die Ausdehnung des Monopols der AG CRONOS zu vermeiden. Dieser Zwischenmarkt wurde im September 2019 an Real Dolmen vergeben, für eine Dauer von höchstens 4 Jahren. Nach zahlreichen Schwierigkeiten mit der AG CRONOS hat die Übertragung des Supports an Real Dolmen sich verzögert und konnte schließlich am 16. März 2020 realisiert werden. Seit diesem Zeitpunkt wird SISET von SMALS (IT-Hosting Anbieter der Flämischen Gemeinschaft) gehostet und der Support wird vollständig von Real Dolmen durchgeführt.

Die vorliegende Note betrifft die Wiederaufnahme des öffentlichen Auftrags SISET2, um einem erneuten Aufruf zum Wettbewerb nachzukommen. Der Auftrag wird für eine geschätzte Dauer von 84 Monaten (7 Jahre) vergeben. Die Einrichtung (Setup) der Anwendung wird auf 2 Jahre geschätzt, worauf 5 Jahre Ausführung folgen. Die Ausführung beinhaltet den Betrieb, Unterhalt und Support der Anwendung SISET2.          

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die geschätzten Gesamtkosten des Vertrags betragen 10.420.438,54 € inkl. MwSt. Die Gesamtkosten beinhalten die Kosten für die Einrichtung (Setup) sowie die Kosten der Ausführung (Unterhalt, Betrieb und Support). Die Reversibilität ist eine Option, die bei Vertragsende im Falle eines Lieferantenwechsels (Wissenstransfer) ausgeübt werden kann.

 

Posten

2021

2022

2023

2024

2025

Setup

3.922.751,96

 

 

 

 

Unterhalt

 

301.750,15

301.750,15

301.750,15

301.750,15

Betrieb und Support

 

603.500,30

603.500,30

603.500,30

603.500,30

Reversibilität (Option)

 

 

 

 

 

Total

3.922.751,96

905.250,45

905.250,45

905.250,45

905.250,45

 

Posten

2026

2027

2028

Total

Setup

 

 

 

3.922.751,96

Unterhalt

301.750,15

301.750,15

301.750,15

2.112.251,06

Betrieb und Support

603.500,30

603.500,30

603.500,30

4.224.502,11

Reversibilität (Option)

 

 

160.933,41

160.933,41

Total

905.250,45

905.250,45

1.066.183,87

10.420.438,54

 

Die Kosten für das Hosting durch SMALS belaufen sich jährlich auf 40.000 € inkl. MwSt., was einen Betrag von 280.000 € inkl. MwSt. für die gesamte Laufzeit des Vertrags ergibt.

Die Kosten, die durch die Deutschsprachige Gemeinschaft zu tragen sind, belaufen sich laut dem im Kooperationsabkommen festgelegten Verteilerschlüssel zwischen den drei Gemeinschaften (Deutschsprachige Gemeinschaft: 0,58%, Französische Gemeinschaft: 49,71%, Flämische Gemeinschaft: 49,71%) wie folgt auf 60.438,54 € inkl. MwSt. für die gesamte Dauer des öffentlichen Auftrags.

 

Posten

Deutschsprachige Gemeinschaft

Setup

22.751,96

Unterhalt

12.251,06

Betrieb und Support

24.502,11

Reversibilität (Option)

933,41

Total

60.438,54

 

Laut Verteilerschlüssel übernimmt die Deutschsprachige Gemeinschaft 0.58% der Kosten für das Hosting durch SMALS, was einen Betrag von 1.624 € inkl. MwSt. für die gesamte Dauer des öffentlichen Auftrags ergibt.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors ist angefragt.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge.
  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über das öffentliche Auftragswesen.
  • Gesetz vom 30. Juli 2013 über den Schutz natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die öffentliche Auftragsvergabe.
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge und öffentlicher Baukonzessionen.
  • Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates.
  • Zusammenarbeitsabkommen vom 10. Dezember 2014 zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Verwaltung der elektronischen Überwachung.