Sitzung vom 6. Mai 2021

Ergänzende Auftragsvergabe zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag zur Aufstellung eines raumordnerischen Leitbildes und zur Aufstellung einer reformierten Gesetzgebung im Bereich Raumordnung im Hinblick auf die Erarbeitung eines integrierten Leitbildes „Ostbelgien leben 2040“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Nachtragsangebot zum Angebot vom 28. Oktober 2020„Aufstellung eines raumordnerischen Leitbildes und Aufstellung einer reformierten Gesetzgebung im Bereich Raumordnung für die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens“ (Referenz: MDG-EXIX/09.01.2020/AA/079-F02) im Hinblick auf ein integriertes Leitbild „Ostbelgien leben 2040“, das ein räumliches Leitbild und ein Regionales Entwicklungskonzept miteinander verknüpft.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, sowie der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen werden mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 19. November 2020 beschloss die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Aufstellung eines raumordnerischen Leitbildes und die Aufstellung einer reformierten Gesetzgebung im Bereich Raumordnung für die Deutschsprachige Gemeinschaft (Los 1: Leitbild und Kommunikation). Nach Durchführung des im Lastenheft vorgesehenen Verhandlungsverfahrens zur Auftragsvergabe wurde der Dienstleistungsauftrag (Los 1) an das konzeptionell und wirtschaftlich interessanteste Angebot von Heinz Jahnen Pflüger – HJPplaner aus Aachen, nachfolgend Auftragnehmer genannt, vergeben.

Während der Initialisierungsphase Ende 2020 und Anfang 2021 stellten die Auftragnehmer und die zuständigen Fachbereiche des Ministeriums große inhaltliche Schnittmengen zwischen dem Reformprozess Raumordnung und dem in Kürze anstehenden Prozess zur Erarbeitung eines neuen Leitbildes für die Regionalentwicklung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft („Ostbelgien leben 2040“) fest. Auch in Bezug auf den Zeitplan, die Ziele, die Vorgehensweise, die Kommunikation und die einzubindenden Akteure wurden Interdependenzen festgestellt. Um Doppelarbeit, mehrfache Inanspruchnahme von Zielgruppen sowie divergierende Strategien und Zielsetzungen der Leitbildprozesse zu vermeiden, beschloss die Regierung in ihrer Sitzung vom 18. März 2021, beide Ansätze in einem gemeinsamen Leitbildprozess zusammenzuführen.

Der Auftragnehmer legte ein schlüssiges Konzept vor, wie die bisherige Prozessplanung im Hinblick auf die Entwicklung eines integrierten Leitbildes angepasst und erweitert werden kann. Qualifiziert wurde das Angebot in Form eines Nachtragsangebotes vom 16. April 2021. Die zusätzlichen Leistungen sind eng mit dem ursprünglichen Auftrag zur Erarbeitung eines räumlichen Leitbildes verknüpft und umfassen insbesondere:

  • die Auswertung weiterer, vorhandener REK-Planwerke;
  • die Ausarbeitung von SWOT-Analysen zu zusätzlichen Themen;
  • die Durchführung von 15 zusätzlichen Stakeholder-Befragungen (nun insgesamt 30);
  • zwei zusätzliche thematische Werkstätten;
  • zwei zusätzliche Strategieklausuren;
  • die Erweiterung des Blocks „Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit“ um weitere Themen;
  • zusätzliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber und begleitenden Arbeitsgruppen.

Die Details sind dem Nachtragsangebot in der Anlage zu entnehmen.

Damit die erforderlich gewordenen zusätzlichen Dienstleistungen ausgeführt werden können, ist eine Auftragsabänderung notwendig.

Die inhaltlich notwendigen Nachtragsleistungen verursachen zusätzliche Kosten, verändern jedoch nicht den Gesamtcharakter des Auftrags. Aus wirtschaftlichen und fachlichen Gründen und zur Vermeidung von erheblichen sachbezogenen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten können die erforderlichen zusätzlichen Dienstleistungen in der sachlich angestrebten integrierten Art und Weise nur vom ursprünglichen Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Kosten des Nachtragsangebots betragen nicht mehr als 50 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes. Die Bedingungen für eine Auftragsveränderung gemäß Artikel 38/1 des Königlichen Erlasses vom 14. Januar 2013 sind somit erfüllt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Nachtragsleistungen belaufen sich auf 112.837 Euro zuzüglich MwSt. Die Finanzierung erfolgt über die Zuweisung 12.11 im OB 50 im Programm 22.

4. Gutachten:

  • Das Gutachten der Finanzinspektion vom 04. Mai 2021 liegt vor.
  • Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Artikel 38/1 des Königlichen Erlasses vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen Aufträge
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen