Sitzung vom 6. Mai 2021

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Katharinenstift sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2021 an das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Katharinenstift

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zu den Angeboten des WPZS Katharinenstift für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021.

Die Regierung gewährt dem WPZS Katharinenstift einen globalen Zuschuss in Höhe von 2.204.830,04 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 28. Januar 2021 hatte die Regierung einen ersten Vertrag mit dem WPZS Katharinenstift für das Jahr 2021 genehmigt und einen Zuschuss i. H. von 2.441.518,44 € gewährt. Dieser erste Vertrag wird durch den vorliegenden Vertrag ersetzt.

Die VoG Kathleos hat den ersten Vertrag von Januar 2021 nicht unterschrieben, da zwischenzeitlich das WPZS Katharinenstift eine negative Feuersicherheitsbescheinigung für den sogenannten „alten Flügel“ erhalten hat. Feuerwehr, Gemeinde und Kabinett haben sich dafür eingesetzt, dass spätestens ab dem 1. April 2021, für den Zeitraum der Umbaumaßnahem, dieser „alte Flügel“ geschlossen wird und somit der restliche Teil des Gebäudes ein positives Feuersicherheitsgutachten erhalten kann.

Anders als ursprünglich geplant hat dies zur Folge, dass 30 Plätze des WPZS Katharinenstifts kurzfristig und provisorisch zur Residenz Leoni umsiedeln mussten. Dies ist laut Artikel 34, §2 des Dekretes vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege möglich.

Der nun errechnete Zuschuss 2021 liegt also um rund 236.000 € niedriger als der im ersten Vertrag errechnete Zuschuss, da die Anzahl Plätze sich von 103 auf 73 Plätze im Laufe des ersten Quartals 2021 reduziert.

Generell ist 2021 ein weiteres Übergangsjahr, in dem die Weichen gestellt werden, die dekretal bis 2028 festgelegten Unterstützungskapazität von 82 % für die erhöhte Unterstützungskategorie, 13 % für die geringe Unterstützungskategorie und 5 % bis 2022 für die Kurzaufenthalte zu erreichen. Dies geschieht mit dem langfristigen Ziel vermehrt Senioren mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in die WPZS einziehen zu lassen und für die Senioren mit geringem Unterstützungsbedarf das Schaffen von alternativen Wohnformen zu fördern. Die Anzahl Plätze in der erhöhten Unterstützungskategorie und in den Kurzaufenthalten nimmt zu und die Anzahl Plätze in der geringen Unterstützungskategorie nimmt proportional ab. Die Verschiebung der Plätze zur erhöhten Unterstützungskategorie hat zur Folge, dass die „Pflegelast“ ebenfalls steigt und somit auch das Personalkader, insbesondere die Pflegekräfte und die Paramediziner.

Gleichzeitig wird die Finanzierung aller Wohn- und Pflegezentren harmonisiert.

Sowohl die öffentlichen als auch die privaten Einrichtungen sollen am Ende der Übergangsperiode im Jahr 2028 eine gleiche Finanzierung für eine gleiche Leistung erhalten. Dies hat zur Folge, dass die Tagespauschalen kontinuierlich angeglichen werden.

Beide Elemente - die Entwicklung der Unterstützungskapazität und die Harmonisierung der Tagespauschalen – führen dazu, dass der bewohnerbezogene Zuschuss über die von der Regierung festgelegten 1,25 % erhöht wird.

Der Personalkader wird bis zur Verabschiedung eines Ausführungserlasses weiterhin auf Grundlage der LIKIV-Normen definiert.

Zur Unterstützung der Bewältigung der psychosozialen Folgen der Corona-Krise bei den Personalmitglieder oder den Bewohner ist ein Projektaufruf gestartet worden. Alle WPZS möchten ein solches Projekt im Jahr 2021 umsetzten. Der Zuschuss ist an die Durchführung der Maßnahme im Jahr 2021 geknüpft. Der entsprechende Zuschuss ist im Vertrag vorgesehen.

Der maximale Zuschussbetrag für die Angebote des WPZS, der Kurzaufenthalte und das Projekt zur psychosozialen Begleitung setzt sich wie folgt zusammen:

 

Mobilitätshilfen

6.572,24 €

Bewohnerbezogener Zuschuss

2.071.058,70 €

Personalbezogener Zuschuss

121.778,25€

Projekt psychosoziale Begleitung

5.420,86 €

 

 

Total

2.204.830,04€

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:                    2021

Finanzstelle:                      50.17

Finanzposition:                  33.00

Zuschuss:              2.204.830,04 €

 

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 4. Mai 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Katharinenstift für das Jahr 2021 über die Angebote des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren.