Sitzung vom 6. Mai 2021

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Residenz Leoni sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2021 an das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Residenz Leoni

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zu den Angeboten des WPZS Residenz Leoni für den Zeitraum vom 1. Februar 2021 bis 31. Dezember 2021.

Die Regierung gewährt dem WPZS Residenz Leoni einen globalen Zuschuss in Höhe von 973.595,64 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Residenz Leoni hat eine Planungsgenehmigung für 60 Plätze erhalten. Gebaut wurden aber 90 Plâtze. Die Residenz Leoni wurde am 1. Februar 2021 eröffnet. Sie hat eine vorläufige Betriebsgenehmigung für 45 Plätze sowie ab März für den befristeten Umzug von 30 Bewohnern des WPZS Katharinenstifts erhalten. Gleichzeitig wurde eine vorläufige Genehmigung für 15 betreute Wohnungen erteilt. Das Angebot der Tagespflege und der Tagesbetreuung wurde nicht genehmigt da auf Grund der Pandemie alle teilstationären Angebote bis auf weiteres geschlossen bleiben. Eine Erweiterung der 45 Plätze mit Betriebsgenehmigung der Residenz Leoni auf 60 Plätze mit Planungsgenehmigung kann nur erfolgen, wenn die entsprechenden Personalnormen eingehalten werden. Diese Erweiterungen werden auf Grund von Addenden zum vorliegenden Vertrag finanziert werden. Während der 6-monatigen vorläufigen Betriebsgenehmigung wird eine Inspektion in der Residenz Leoni stattfinden und der Inspektionsbericht wird dem Beirat für Seniorenunterstützung zur Begutachtung vorgelegt. Der Minister kann dann eine unbefristete Genehmigung aussprechen.

Unterstützungskapazität:

Als neue Einrichtung muss die Residenz Leoni laut Dekret 82% der Plätze für Bewohner mit erhöhter Unterstützungskapazität, 13% der Plätze für Bewohner mit geringer Unterstützungskapazität und 5% der Plätze für Kurzaufenthalte einhalten. Die 45 vorläufig genehmigten Plätze entsprechen diesen Prozentsätzen.

Die 30 vorläufigen Plätze des Katharinenstifts entsprechen den Prozentsätzen des Katharinenstifts: 63% der Plätze für Bewohner mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, 34% für Bewohner mit geringem Unterstützungsbedarf und 3% für die Kurzaufenthalte.

Belegungstage:

Im Laufe des Jahres erweitert die Residenz Leoni ihre Plätze laut Betriebsgenehmigung:

Februar 2021: 30 Plätze

März 2021: 30 Plätze Leoni + 20 Plätze Katharinenstift

April 2021: 35 Plätze Leoni + 30 Plätze Katharinenstift

 

Folgende Anzahl Belegungstage wurden entsprechend der Unterstützungskapazität und der Erweiterungen der Plätze pro Kategorie festgelegt:

 

Belegungstage

Erhöhte Unterstützungskategorie

Geringe Unterstützungskategorie

Kurzaufenthalte

Residenz Leoni

9.344

1.481

 

 

        570

Plätze des Katharinenstifts

5.588

3.016

 

 

266

 

Total

14.932

4.497

 

 

836

 

Eine progressive Erweiterung, um jeweils 10 Plätze in der Residenz Leoni bis zum Erreichen der maximalen 60 geplanten Plätze ist möglich, unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Personalnormen eingehalten werden können und dass 5 Personen auf der Reservierungsliste stehen.

Tagespauschalen:

Für die Residenz Leoni wurden unter Berücksichtigung der höheren Unterstützungskapazität für Bewohner mit erhöhtem Unterstützungsbedarf höhere Tagespauschalen definiert. Für die Plätze des Katharinenstifts wurden die Tagespauschalen des Katharinenstifts übernommen. Laut Dekret werden bis 2028 die Tagespauschalen aller WPZS für gleiche Leistung angeglichen.

 

Folgende Tagespauschalen werden im Vertrag definiert.

 

Tagespauschalen in €

Erhöhte Unterstützungskategorie

Geringe Unterstützungskategorie

Kurzaufenthalte

Residenz Leoni

82,50

70,13

 

 

74,25

Plätze des Katharinenstifts

79

59,70

 

 

67,70

 

Der Personalkader wird bis zur Verabschiedung eines Ausführungserlasses weiterhin auf Grundlage der LIKIV-Normen definiert.

Der bewohnerbezogene Zuschuss errechnet sich anhand der Multiplikation der Belegungstage pro Kategorie mit der entsprechenden Tagespauschale.

Der personalbezogene Zuschuss beinhaltet einen Zuschuss für die Krankenpfleger und dient der Finanzierung des Laufbahnendes.

Der Zuschuss für Mobilitätshilfen beinhaltet einen pauschalen Zuschuss für Standardhilfsmittel. Dieser Zuschuss errechnet sich durch die Anzahl finanzierter Plätze multipliziert mit einer Pauschalen von 83,51 €.

 

Der maximale Zuschussbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

Mobilitätshilfen

2.607,18 €

Bewohnerbezogener Zuschuss

917.065,03 €

Personalbezogener Zuschuss

53.923,42 €

TOTAL

973.595,64 €

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                    2021

Finanzstelle:                      50.17

Finanzposition:                  33.00

Zuschuss:               973.595,64 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 4. Mai 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Residenz Leoni für den Zeitraum vom1. Februar bis  über die Angebote des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren.