Sitzung vom 20. Mai 2021

Europäisches Programm zur Emission von Schuldverschreibungen – Erstellung des Vertragswerks

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das durch die Belfius Bank SA im Auftrag und auf den Namen der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgearbeitete Programm zur Ausgabe europäischer mittelfristiger Schuldverschreibungen (EMTN) und in diesem Kontext insbesondere:

  • Die Regierung legt den Höchstbetrag auf 1.000.000.000 Euro fest, in dessen Rahmen die Deutschsprachige Gemeinschaft Schuldverschreibungen unter diesem Programm ausstehen haben darf;
  • Die Regierung genehmigt die Dokumentation in ihrer Gesamtheit;
  • Die Regierung bestätigt die Belfius Bank SA in ihren Aufgaben als Arrangeur;
  • Die Regierung beauftragt die Belfius Bank SA als Zahlstelle und Listing Agent;
  • Die Regierung beauftragt die Belfius Bank SA mit der zukünftigen Redaktion der Aktualisierungen in Bezug auf die Anpassungen dieses Programms und verpflichtet sich, der  Belfius Bank SA alle diesbezüglich notwendigen Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In ihrer Sitzung vom 28. Januar 2021 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Belfius Bank AG mit der Ausarbeitung des Vertragswerks („Arrangeur“) für ein Europäisches Medium Term Notes Programm auf den Namen der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt.

Wie ursprünglich dargelegt, liegt diesem Programm ein weitestgehend standardisiertes Vertragswerk zu Grunde, welches inhaltlich auf die Bedürfnisse und Charakteristiken der Deutschsprachigen Gemeinschaft angepasst wurde.

Die Übereinstimmung mit geltenden Richtlinien wird durch die im Programm enthaltenen anwaltlichen Bestätigungen der Kanzleien Jones Day, im Auftrag der Deutschsprachigen Gemeinschaft und White & Case, im Auftrag der Belfius Bank SA, bestätigt.

Dieses Programm wird es der Deutschsprachigen Gemeinschaft ermöglichen, mittelfristige Schuldverschreibungen (Medium Term Notes) mit einer festen oder variablen Verzinsung bis zu einem maximalen Betrag von 1.000.000.000 Euro auf dem europäischen Markt zu Laufzeiten bis maximal 100 Jahren auszugeben.

Die Dokumentation des Programmes setzt sich aus den folgenden Dokumenten zusammen:

  • Programme Agreement
    Grundlagenvertrag zum vorliegenden EMTN Programm;
  • Agency Agreement
    Vertrag zur Bezeichnung von Belfius als Zahlstelle und Listing Agent;
  • Offering Circular:
    Dieses Dokument beinhaltet alle wichtigen Informationen und Eigenschaften des Programms, wie beispielsweise die Risikofaktoren, die Form der Schuldverschreibungen, sowie allgemeine Informationen zur Besteuerung, Preisregelung, Zinsberechnung und den Geldflüssen (Clearing and Settlement). Ebenfalls wird hier die Erlösverwendung definiert. In diesem Kontext wurde ebenfalls die Möglichkeit vorgesehen, zukünftig grüne und/oder sozialverantwortliche und/oder nachhaltige Schuldverschreibungen ausgeben zu können;
  • Fee Agreement
    Gebührenvereinbarung mit Belfius Bank SA für die Aufgaben des Arrangeurs, der Domizilierungs- und Berechnungsstelle;
  • Description oft he Issuer:
    Hier findet sich die allgemeine Beschreibung der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Emittent mit dem Fokus auf die Institution, die Finanzen sowie das Budget und die Geld- und Schuldenverwaltung. Diese Beschreibung muss jährlich aktualisiert werden;
  • Dienstleistungsvereinbarung Belgische Nationalbank
    Vertrag bezüglich der Wertpapierverwahrungsdienstleistungen;

Folgende Banken wurden zudem als feste Vermittler in das Programm aufgenommen:

  • Belfius (BE)
  • ING (BE)
  • CBC/KBC (BE)
  • Landesbank Baden-Württemberg (DE)
  • Morgan Stanley (FR)

Die Vereinbarung ermöglicht zudem das Listing der Anleihen sowohl an der Luxemburgischen (Luxembourg Stock Exchange) als auch an der Brüsseler (Euronext Brussels) Börse.

Marktüblich wurde die Dokumentation in englischer Sprache erstellt. Auf eine unverbindliche Übersetzung ins Deutsche wurde aus Kostengründen sowie aus Gründen der Rechtssicherheit verzichtet.

Die tatsächliche Ausgabe der Schuldverschreibungen wird abhängig vom Bedarf der Deutschsprachigen Gemeinschaft entweder über einen allgemeinen Aufruf an die Vermittler oder durch direkte Angebote der beteiligten Banken bzw. frei bezeichneten Tagesvermittlern auf „best effort“ Basis erfolgen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine. Aufgrund des Programms kann die Deutschsprachige Gemeinschaft auf mittel- und langfristige Finanzierungsmöglichkeiten ("Medium Term Notes") zurückgreifen, die zu unterschiedlichen Zinssätzen (vom jeweiligen Tagessatz abhängig) berechnet werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Artikel 28 §1 5° des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen Aufträge;
  • Artikel 3 des Dekretes vom 10. Dezember 2020 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2021;