Sitzung vom 27. Mai 2021

Erster Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag mit dem Zentrum für Ostbelgische Geschichte V.o.G

1. Beschlussfassung

Die Regierung verabschiedet den ersten Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2020-2024 mit dem Zentrum für Ostbelgische Geschichte V.o.G. (ZOG) und legt diesen dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft, entsprechend Artikel 105 des Dekrets über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009, zwecks Genehmigung vor.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen

„Die Regierung fördert die Beschäftigung mit der regionalen Geschichte in der festen Überzeugung, dass die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte eine wichtige Zutat für die Weiterentwicklung der Identität(en) der deutschsprachigen Belgier ist, die gleichermaßen durch ein gesundes Selbstbewusstsein und eine möglichst große Offenheit geprägt sein soll. Von besonderer Bedeutung sind daher auch Forschungs- und Vermittlungsvorhaben, die die Geschichte des Gebietes der heutigen DG in einen europäischen bzw. transnationalen Kontext stellen und dabei das dialogische Erinnern über Sprach- und Landesgrenzen mit den anderen Gemeinschaften und Nachbarregionen fördern.“ Aus diesem Grund wurde 2014 das ZOG gegründet, mit dem erstmals für die Jahre 2020 bis 2024 ein Geschäftsführungsvertrag abgeschlossen wurde. Dieser Zeitraum umfasst die aktuelle Umsetzungsphase des Regionalen Entwicklungskonzepts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, in dessen Rahmen das ZOG das Projekt „Geschichte erleben“ federführend umsetzt.

Der Geschäftsführungsvertag sieht vor, dass für die Umsetzung neuer Aufgaben und Projekte, die nicht im vorliegenden Geschäftsführungsvertrag aufgeführt sind und die gegebenenfalls im Laufe der Umsetzung des Geschäftsführungsvertrages in Angriff genommen werden können und für die gegebenenfalls zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich sind, die Regierung nach Gutachten des Begleitausschusses im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen entscheiden kann.

Personelle Veränderungen und das Anliegen zur weiteren Festigung der Arbeit gebunden an einer größeren Autonomie der Finanzverwaltung seitens des Zentrums sowie eine Umstrukturierung innerhalb der Verwaltung des Ministeriums, sind die Gründe, die zu inhaltlichen und formellen Anpassungen des bestehenden Geschäftsführungsvertrags führen.

3. Finanzielle Auswirkungen

Gemäß Artikel 9. – Finanzen, Punkt (1) Zuschusshöhe des Geschäftsführungsvertrags erhält das ZOG zur Durchführung der definierten Aufgaben und Leistungen einen jährlichen Zuschuss.

Der Nachtrag sieht die folgende jährliche Erhöhung des Zuschusses vor:

2021: 18.500,00 EUR

2022: 108.000,00 EUR

2023: 106.000,00 EUR

2024: 110.000,00 EUR

Vorgenannter jährlicher Zuschuss wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Organisationsbereich 40, Programm 22, Zuweisung 33.10 ausgezahlt. Für das Jahr 2021 sind die notwendigen Haushaltsmittel bereits vorhanden.

4. Gutachten

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 11. Mai 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des vorliegenden Geschäftsführungsvertrags ist Artikel 105 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.